Versicherteninformation zum Bluttest auf Trisomien
26.08.2021 - Zur ärztlichen Beratung von Schwangeren über einen nicht invasiven Pränataltest auf Trisomien hat der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt die entsprechende Versicherteninformation beschlossen. Der mehrseitige Flyer informiert ausführlich über die Untersuchung und die Formen der Trisomien.
Die Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien - Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13,18 und 21“ wird künftig Bestandteil der ärztlichen Beratung zu Untersuchungen auf Trisomie 13, 18 oder 21 sein. Schwangere mit besonderen Risiken sollen sie in Schriftform von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin erhalten.
Bluttest auf Trisomien
Der G-BA hatte 2019 den Beschluss gefasst, dass der Bluttest auf Trisomien in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird.
Wie der G-BA mitteilte, habe man sich die Entscheidung nicht leichtgemacht. Gleichwohl sei der Bluttest seit 2012 zugelassen, werde bisher auf eigene Kosten genutzt und könne – gegenüber den seit den 70er Jahren zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehörenden invasiven Untersuchungen – keine Fehlgeburten auslösen, heißt es in der Pressemitteilung (s. Mehr zum Thema).
Voraussichtlich ab Frühjahr 2022
Wie der G-BA mitteilte, können voraussichtlich ab Frühjahr 2022 der Bluttest und die Versicherteninformation eingesetzt werden. Die Unterlagen zum Beschluss sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind beim G-BA abrufbar.
Auch ein Ansichtsexemplar der Versicherteninformation steht bereit (s. Mehr zum Thema).