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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Bund und Länder planen bundesweite Impfwoche - Hinweise zur Impfstoffbestellung

27.08.2021 - Zur Erhöhung der Impfbereitschaft in der Bevölkerung plant die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern vom 13. bis 19. September eine landesweite Aktionswoche. Dadurch kann es auch zu einer erhöhten Nachfrage nach COVID-19-Impfungen in den Arztpraxen kommen. Ärzte sollten dies gegebenenfalls bei der nächsten Impfstoffbestellung berücksichtigen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird eigenen Angaben zufolge dem Großhandel ein Sonderkontingent an Impfstoffen für die Impfwoche bereitstellen. Dadurch werde es möglich sein, dass Ärzte kurzfristig Dosen nachbestellen können, sollte der regulär georderte Impfstoff nicht ausreichen, teilte das BMG mit. Dieser werde dann innerhalb von drei Werktagen durch die Apotheken an die Praxen ausgeliefert. Hierfür sollten Ärzte diese Rezepte mit „Aktionswoche Impfen“ kennzeichnen.

Mitmachpaket zur Aktionswoche

Die Aktionswoche steht unter dem Motto „#HierWirdGeimpft“. Im Vorfeld der Aktionswoche wird das BMG ein digitales Mitmachpaket zur Verfügung stellen und alle relevanten Informationen demnächst auf der Webseite www.hierwirdgeimpft.de bündeln.

Impfstoffbestellung auf einem Rezept

Die Impfstoffbestellung für die Woche vom 13. bis 19. September erfolgt bis Dienstag 12 Uhr (31. August). Es stehen weiterhin Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson bereit. Ab wann der Impfstoff von Moderna an die Praxen ausgeliefert wird, ist noch offen.

Ärzte geben auf dem Rezept lediglich an, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff für die Woche benötigen. Seit vergangener Woche ist dafür nur noch ein Rezept erforderlich. Das heißt: Eine Angabe, ob es sich um Bestellungen von Impfstoff für Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen handelt, ist nicht notwendig.

BMG: Auffrischimpfungen ab September

Bei der Bestellung sollten Ärzte neben der Impfwoche auch eventuelle Auffrischimpfungen einplanen. Diese sollen ab 1. September erfolgen, wie das BMG nochmals bestätigte.

Noch ist die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung, in der unter anderem der Anspruch auf Booster-Impfungen sowie die Vergütung dieser Impfungen geregelt sein wird, nicht da. Sie soll in Kürze verabschiedet und veröffentlicht werden (die PraxisNachrichten werden berichten).

Erst dann können die Softwareunternehmen die Pseudoziffern in die Praxissoftware einpflegen und den Praxen bereitstellen (Pseudoziffern s. Übersicht unten). Das Impf-DokuPortal zur täglichen Meldung der Impfungen wird bereits ab Montag um die Auffrischimpfungen erweitert sein.

Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung bis 31. August 12 Uhr - für die Woche vom 13. bis 19. September

Impfstoffe

Praxen können für die Woche vom 13. bis 19. September Impfstoff von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und von Johnson & Johnson bestellen.

Bestellmenge

Es gibt keine Vorgaben zu den Bestellmengen. Arztpraxen bestellen so viele Dosen, wie sie in dieser Woche für Erst- und Zweitimpfungen sowie für Auffrischimpfungen benötigen.

Bestellung auf einem Rezept

Die Bestellung von Impfstoffen erfolgt auf nur noch einem Rezept. Eine Unterscheidung zwischen Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen ist nicht erforderlich. Ärzte geben lediglich die Gesamtzahl der Dosen je Impfstoff an.

Nachbestellung zur Aktionswoche Impfen

Die Bundesregierung plant gemeinsam mit den Bundesländern vom 13. bis 19. September eine Impfwoche zur Steigerung der Impfbereitschaft. Hierfür können teilnehmende Ärzte auch kurzfristig Impfstoff nachbestellen. Die Rezepte für Nachbestellungen sollen mit „Aktionswoche Impfen“ gekennzeichnet werden. Die Belieferung soll dann innerhalb von drei Werktagen erfolgen.

Pseudoziffern zur Abrechnung von Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff

Hersteller / Impfstoff Indikation Pseudoziffer Vergütung pro Impfung
BioNTech/Pfizer Allgemein 88331R 20 Euro
Beruf 88331X
Pflegeheimbewohner/ in 88331K
Moderna* Allgemein 88332R
Beruf 88332X
Pflegeheimbewohner/ in 88332K
* Ab wann der Impfstoff an die Praxen ausgeliefert wird, ist noch offen.
Hinweis: Vertragsärzte, die auch betriebsärztliche Schutzimpfungen durchführen, geben für diese zusätzlich die Pseudoziffer 88360 bei der Abrechnung an.
Weitere Informationen zur Abrechnung und Dokumentation finden Sie hier.

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