Vernetzte Hilfen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen – So soll das neue Versorgungsprogramm laufen
09.09.2021 - Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss ein neues Versorgungsprogramm auf den Weg gebracht. Ziel ist eine berufsgruppen- und sektorenübergreifende Versorgung, die eine aufeinander abgestimmte und vernetzte wohnortnahe Betreuung gewährleisten soll. Das Programm soll Mitte 2022 starten.
Im Mittelpunkt des neuen Versorgungsprogramms zur psychiatrischen Komplexversorgung stehen Netzverbünde, in denen Ärzte und Psychotherapeuten zusammengeschlossen sind. In enger Kooperation mit Kliniken und qualifizierten Gesundheitsberufen wie Ergotherapeuten und Soziotherapeuten sollen sie künftig die Behandlung übernehmen und passgenaue Versorgungsangebote für psychisch schwer kranke Menschen bereitstellen.
Die Ausgestaltung des Programms hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 2. September in einer neuen Richtlinie geregelt, die nun zunächst vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft wird.
Verbesserung der Versorgung erwartet
Die verabschiedete Richtlinie zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung bedeutet aus Sicht der KBV eine deutliche Versorgungsverbesserung für die bislang in der ambulanten Versorgung noch nicht ausreichend berücksichtigte Patientengruppe der schwer psychisch Erkrankten.
Zwar gebe es ein breites, tief gestaffeltes Hilfesystem in Deutschland. Diese Hilfen seien allerdings oft nicht miteinander verbunden, sodass es immer wieder zu Versorgungsbrüchen komme, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister den PraxisNachrichten. Von der geplanten Vernetzung der Angebote und der Koordination der Behandlung würden die Betroffenen deutlich profitieren.
Erste Ansprechpartner für die Patientinnen und Patienten in dem Programm sind die Bezugsärzte und Bezugspsychotherapeuten des Netzverbundes. Sie koordinieren die Therapie in enger Abstimmung mit den anderen Gesundheitsberufen.
Die KBV konnte erreichen, dass auch Vertragspsychotherapeuten die tragende Rolle des Bezugsarztes beziehungsweise Bezugspsychotherapeuten grundsätzlich übernehmen können. Allerdings obliegt die Differentialdiagnostik und die Erstellung des Behandlungsplans insbesondere bei Patienten mit regelmäßigen Dosisanpassungen im Rahmen der psychopharmakologischen Behandlungen den Psychiatern, die im Netzverbund eng mit Psychotherapeuten zusammenarbeiten.
Komplexer Behandlungsbedarf
Das Programm richtet sich insbesondere an schwer psychisch erkrankte Erwachsene mit einem komplexen psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Sie sollen einen schnelleren Zugang zu einer qualifizierten Versorgung erhalten. Zudem soll eine größere Kontinuität in der wohnortnahen Begleitung der Patienten durch Bezugsärzte und Bezugspsychotherapeuten sowie durch Vernetzung der an der Versorgung beteiligten Gesundheitsberufe und Einrichtungen erreicht werden.
Gesetzlicher Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 wurde der G-BA beauftragt, Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf zu beschließen.
Weiteres Vorgehen
Die Richtlinie zur psychiatrischen Komplexversorgung muss nun zunächst vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen und die Vergütung zu regeln.
Es ist damit zu rechnen, dass Netzverbünde zum 1. Juli 2022 ihre Tätigkeit aufnehmen können.
Psychiatrische Komplexversorgung: Details zum neuen Versorgungsprogramm
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 2. September ein neues Versorgungsprogramm für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen beschlossen: Die psychiatrische Komplexbehandlung soll ihnen eine vernetze und zugleich koordinierte interdisziplinäre Therapie ermöglichen.
Der Beschluss des G-BA wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Auch über die Vergütung muss noch entschieden werden. Es ist damit zu rechnen, dass der Start Mitte 2022 erfolgen kann. Hier die wichtigsten Punkte, die laut Beschluss geplant sind:
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Die psychiatrische Komplexbehandlung richtet sich an Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen. Konkret müssen diese vier Kriterien erfüllt sein:
- Die Person hat das 18. Lebensjahr vollendet (für Kinder und Jugendliche wird ein separates Programm erarbeitet)
- Es liegt eine psychische Erkrankung F10-F99 nach Kapitel V der ICD-10-GM vor
- Der GAF-Wert beträgt höchstens ≤ 50 (Näheres zur GAF-Skala)
- Es handelt sich um einen komplexen Behandlungsbedarf: zur Erreichung des Behandlungsziels (Heilung, Linderung oder Verhütung von Verschlimmerung) ist pro Quartal der Einsatz von mindestens zwei Maßnahmen der Krankenbehandlung durch unterschiedliche Disziplinen nötig
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Ob Ärzte, Psychotherapeuten, Ergo- oder Soziotherapeuten: Alle Gesundheitsberufe, die für diese Patientengruppe im Einzelfall für die Versorgung notwendig sind, sollen vernetzt und interdisziplinär zusammenarbeiten, um Betroffenen schnell und bedarfsgerecht sowie wohnortnah zu helfen. Das schließt Hilfen beim Wechsel zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ein (sektorenübergreifend).
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Mindestens zehn Ärzte und Psychotherapeuten gründen einen Netzverbund
Die Organisation der psychiatrischen Komplexbehandlung soll über Netzverbünde erfolgen. Dafür schließen mindestens zehn Ärzte und Psychotherapeuten einen Netzverbundvertrag. Dabei müssen folgende Personen in jedem Netzverbund vertreten sein:
- Fachärzte für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie, - ärztliche und psychologische Psychotherapeuten
- Fachärzte für Neurologie.
Aus Nummer 1 und 2 müssen jeweils mindestens vier Personen stammen, um die Gesamtzahl von mindestens zehn Netzverbundmitgliedern zu erreichen.
Die Netzverbünde schließen Kooperationsverträge mit Kliniken und weiteren Gesundheitsberufen
Jeder Netzverbund schließt Kooperationsverträge mit mindestens einem Krankenhaus, das eine psychiatrische oder psychosomatische Einrichtung für Erwachsene hat, sowie mit mindestens einer Person aus den folgenden Gesundheitsberufen: Ergotherapie, Soziotherapie, psychiatrische häusliche Krankenpflege. Mindestens ein kooperierendes Krankenhaus muss in der Region des Netzverbundes für die regionale psychiatrische Pflichtversorgung zuständig sein.
Genehmigung der Verträge durch die KV erforderlich
Sowohl Netzverbundverträge als auch Kooperationsverträge sind der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Prüfung vorzulegen. Die KV erteilt die Genehmigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Die KVen stellen im Internet ein öffentliches Verzeichnis der Netzverbünde bereit.
So erhalten Versicherte Zugang zur Komplexbehandlung
Für die Versorgung in der psychiatrischen Komplexbehandlung ist eine Überweisung oder Empfehlung erforderlich, sofern der direkte Zugang nicht bei einem Netzverbundmitglied erfolgt ist. Eine Überweisung oder Empfehlung kann durch jeden Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten, durch sozialpsychiatrische Dienste, ermächtigte Einrichtungen, Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen erfolgen.
Der Weg in die Eingangssprechstunde
Als erstes erfolgt dann der Besuch der Eingangssprechstunde, die jeder Netzverbund anbieten muss. Ein Termin soll innerhalb von sieben Werktagen nach Überweisung/Empfehlung möglich sein. Liegen alle Voraussetzungen vor, soll innerhalb von weiteren sieben Werktagen die differenzialdiagnostische Abklärung erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine psychische, somatische und soziale, soweit erforderlich interdisziplinär abzustimmende ärztliche Diagnostik und Indikationsstellung, auf deren Grundlage zumindest ein vorläufiger Gesamtbehandlungsplan erstellt wird.
Besondere Aufgaben kommen Bezugsärzten/-psychotherapeuten, die für den Gesamtbehandlungsplan verantwortlich sind, sowie Koordinationspersonen zu.
Bezugsärzte/-psychotherapeuten tragen Verantwortung für Gesamtbehandlungsplan
Die KBV konnte erreichen, dass nicht nur Vertragsärzte, sondern grundsätzlich auch Vertragspsychotherapeuten die tragende Rolle als Bezugsarzt/-psychotherapeut übernehmen können. Diese zentrale Ansprechperson trägt die Verantwortung für die Erstellung und Fortschreibung des Gesamtbehandlungsplans (siehe unten). Sie muss einer der folgenden Fachgruppen angehören:
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie
- Ärztliche oder Psychologische Psychotherapeuten
Der Bezugsarzt/-psychotherapeut benennt eine nichtärztliche Koordinationsperson.
Nichtärztliche Koordinationsperson unterstützt Betroffene
Die Koordination des patientenindividuellen Versorgungsangebots übernimmt eine nichtärztliche Person, die beispielsweise in Soziotherapie, Ergotherapie oder in psychiatrischer Krankenpflege ausgebildet ist. Diese Person unterstützt die Patientin oder den Patienten dabei, die einzelnen Behandlungsmaßnahmen wahrzunehmen. Hierzu gehören auch Terminvereinbarungen und ein individuelles Rückmeldesystem zum Einhalten der Termine. Koordinationsperson kann nur jemand aus diesen Berufsgruppen werden:
- Soziotherapie
- Ergotherapie
- psychiatrische häusliche Krankenpflege
- Medizinische Fachangestellte
- Sozialarbeiter/-in
- Sozialpädagoge/-in
- Pflegefachperson
- Psychologe/-in
Gesamtbehandlungsplan mit Kriseninterventionsplan
Auf Basis der differenzialdiagnostischen Abklärung wird in Abstimmung mit der Patientin beziehungsweise dem Patienten ein patientenindividueller, auf die jeweilige Krankheitssituation spezifisch ausgerichteter Gesamtbehandlungsplan durch den Bezugsarzt/-psychotherapeuten erstellt. Der Gesamtbehandlungsplan beinhaltet auch einen Kriseninterventionsplan.
Fallbesprechungen aller Beteiligten
Im Gesamtbehandlungsplan sind die individuellen Therapieziele sowie die als notwendig erachteten ärztlichen, pharmakologischen und psychotherapeutischen Maßnahmen aufgeführt. Auch der Bedarf an Heilmitteln, Soziotherapie oder psychiatrischer häuslicher Krankenpflege wird hier festgehalten. Inwieweit die Therapieziele erreicht werden oder gegebenenfalls eine Anpassung des Gesamtbehandlungsplans notwendig ist, wird regelmäßig in Fallbesprechungen mit allen an der Behandlung Beteiligten überprüft.
Überleitung in die fachärztliche oder psychotherapeutische Versorgung
Nach erfolgreicher Therapie ist eine Überleitung in die fachärztliche oder psychotherapeutische Versorgung anzustreben. Hierzu erstellt der Bezugsarzt/-psychotherapeut einen Überleitungsplan, der die wesentlichen Informationen über den Behandlungsverlauf enthält.
- Fachärzte für