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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Mutterpass und Kinder-Untersuchungsheft: G-BA regelt elektronische Dokumentation in ePA

23.09.2021 - Ab dem nächsten Jahr können Versicherte in ihrer elektronischen Patientenakte neben dem Impfpass auch den Mutterpass und das Untersuchungsheft für Kinder digital speichern lassen. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 16. September die entsprechenden Richtlinien angepasst.

Die KBV konnte in den Verhandlungen erreichen, dass Ärztinnen und Ärzte ab Januar 2022 nicht doppelt dokumentieren müssen: Die Versicherten erhalten ihre Daten entweder in der papiergebundenen oder der elektronischen Version des Mutterpasses beziehungsweise des Kinder-Untersuchungsheftes.

Die dokumentierten Inhalte bleiben dieselben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat lediglich die formalen Voraussetzungen in der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und der Richtlinie über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung geschaffen.

Elektronische Patientenakte

Die Krankenkassen sind seit Januar 2021 verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen und zu den Nutzungsmöglichkeiten zu informieren. Versicherte können sie mit einer App verwalten. Die Nutzung der ePA ist für sie freiwillig.

Für die Praxen sollte es nach den Plänen des Gesetzgebers bereits ab dem 1. Juli mit dem Lesen und Befüllen der ePA losgehen. Allerdings stand die Technik nicht rechtzeitig flächendeckend bereit. Inzwischen hat die gematik die Updates für alle drei Konnektoren zugelassen, womit die technischen Weichen für die bundesweite Einführung der ePA gestellt sind.

Zuletzt wurden die Details zur Abrechnung im EBM festgelegt (die PraxisNachrichten berichteten).

KBV hat technische Standards definiert

Ab Januar 2022 soll die ePA weiter ausgebaut werden: Dann kommen mit elektronischem Impfpass, Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft digitale Inhalte hinzu, die neue Funktionalitäten bieten. Es sind sogenannte medizinische Informationsobjekte (MIOs). Damit können medizinische Daten wie Impfungen oder Untersuchungen der Mutterschaftsvorsorge so standardisiert elektronisch dokumentiert werden, dass sie für jedes System lesbar und verarbeitbar sind. Informationen sollen so deutlich leichter zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können.

Die MIOs hat die KBV fristgerecht im vergangenen Jahr festgelegt. Nun müssen die Software-Hersteller sie in ihren PVS umsetzen. Hier setzt sich die KBV nachdrücklich für eine möglichst aufwandsarme Lösung ein: Den Ärztinnen und Ärzten soll es ohne Zusatzaufwand möglich sein, Einträge in das elektronische Untersuchungsheft für Kinder und den elektronischen Mutterpass zu generieren - aus ihren Angaben im PVS.

MIOs (Abkürzung für: Medizinische Informationsobjekte) dienen dazu, medizinische Daten – etwa in einer elektronischen Patientenakte – standardisiert, also nach einem festgelegten Format, zu dokumentieren. Sie können als kleine digitale Informationsbausteine verstanden werden, die universell verwendbar und kombinierbar sind.

Ziel ist es, dass MIOs im Sinne der Interoperabilität für jedes System lesbar und bearbeitbar sind. Informationen sollen so deutlich leichter zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können.

Im Jahr 2020 hat die KBV planmäßig vier medizinische Informationsobjekte festgelegt: den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das Kinder-Untersuchungsheft.  

Das Konzept der MIO stammt von der KBV. Sie folgt damit dem Auftrag aus dem TSVG, die semantische und syntaktische Interoperabilität für Inhalte der elektronischen Patientenakte in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen und Organisationen zu erarbeiten und festzulegen.

Externe Experten werden bereits bei der Entwicklung der technischen und inhaltlichen Standards einbezogen. Auch die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Benehmensherstellung mit zahlreichen Institutionen aus dem Gesundheitswesen.

Serie zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur

NFDM, eMP, eAU: Hinter diesen Abkürzungen stehen medizinische Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI). Einige, wie das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP), sind bereits verfügbar, andere starten in den nächsten Monaten. Die KBV stellt sie in einer Serie in den PraxisNachrichten vor. Praxen können zudem ein Erklärvideo und eine Praxisinformation abrufen.

Teil 1 vom 12. Mai: TI-Anwendungen in diesem Jahr: Serie in den PraxisNachrichten startet

Teil 2 vom 20. Mai: Der Notfalldatensatz – lebenswichtige Angaben sofort zur Hand

Teil 3 vom 27. Mai: Der elektronische Medikationsplan – immer auf dem aktuellsten Stand bei der Medikation

Teil 4 vom 3. Juni: Die elektronische Patientenakte – Befunde, Laborwerte, Arztbriefe

Teil 5 vom 10. Juni: KIM-Dienst: Medizinische Dokumente sicher digital versenden

Teil 6 vom 17. Juni: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – direkte digitale Übermittlung an die Krankenkasse

Teil 7 vom 24. Juni: Das elektronische Rezept – digitale Verordnung für apothekenpflichtige Arzneimittel

Teil 8 vom 1. Juli: Weitere Digitalisierungsschritte für Psychotherapeuten

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