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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Hepatitis-Screening ab Oktober Kassenleistung

30.09.2021 - Das Hepatitis-Screening ist ab 1. Oktober eine Kassenleistung. Versicherte ab 35 Jahren haben nunmehr einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung „Check-up“ testen zu lassen. Die wichtigsten Neuerungen zum Hepatitis-Screening hat die KBV in einer Praxisinformation zusammengefasst.

Ziel ist es, durch das Screening unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern.

Richtlinie im Februar angepasst

Dazu hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Februar 2021 die Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie) angepasst. Im August 2021 wurde das Screening auf Hepatitis B und C durch einen entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses in den EBM aufgenommen.

Übergangsregelung bis Ende 2023

Der G-BA hatte zusätzlich in die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie eine Übergangsregelung aufgenommen. Bei Versicherten, die in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses einen Check-up in Anspruch genommen haben, kann das Screening auch separat erfolgen. Ansonsten können Versicherte das Hepatitis-Screening beim nächsten regulären Check-up in Anspruch nehmen.

Informationen für die Praxis

Die KBV hat zur Gesundheitsuntersuchung eine Praxisinformation erstellt. Darin werden Details zum Hepatitis-Screening wie die Vergütung, die Klärung des Impfstatus und die Untersuchungsmethode erläutert.

Außerdem gibt es einen Flyer zum Check-up und ein Plakat für das Wartezimmer. Ärzte können die Materialien kostenlos bei der KBV bestellen.

Hier kann der Flyer zudem als Kopiervorlage auf Deutsch sowie auf Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch und Türkisch heruntergeladen werden.

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