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Höheres Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel in 2022

30.09.2021 - KBV und GKV-Spitzenverband haben für das kommende Jahr die Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel vereinbart. Diese sind Grundlage für die Arznei- und Heilmittelvereinbarungen auf Landesebene. Bei Arzneimitteln steigt das erwartete Ausgabenvolumen um 5,3 Prozent, bei Heilmitteln um 4,94 Prozent. Zudem wurden Anpassungen beschlossen, die das Jahr 2021 betreffen.

Bei der Steigerung des Ausgabenvolumens für Arzneimittel haben KBV und GKV-Spitzenverband unter anderem den erwarteten Einsatz innovativer Arzneimittel berücksichtigt (s. Übersicht Arzneimittel). Ein Grund für die Steigerung bei Heilmitteln ist die Preisentwicklung (s. Übersicht Heilmittel).

Preisentwicklung bei Heilmitteln

Die Bewertung des Anpassungsfaktors Preisentwicklung bei den Heilmitteln ist bislang auf regionaler Ebene erfolgt. Weil die Heilmittelpreise mittlerweile auf Bundesebene zwischen GKV-Spitzenverband und Heilmittel-Verbänden festgelegt werden, sind nun KBV und GKV-Spitzenverband für die Bewertung zuständig.

KBV und GKV-Spitzenband haben nun rückwirkend für das Jahr 2021 eine Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 9,18 Prozent vereinbart.

Hierbei wurden die neuen Preise für Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie berücksichtigt. Im Bereich der Ergotherapie ist zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Spitzenverband der Ergotherapeuten noch keine neue Preisvereinbarung getroffen. Sobald diese vorliegt, werden KBV und GKV-Spitzenverband die Preisentwicklung insgesamt noch einmal neu bewerten und gegebenenfalls diesen Faktor anpassen.

Verhandlungen auf Landesebene

Die bundesweiten Rahmenvorgaben sind die Basis für regionale Verhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zu den Ausgabenvolumina für Arznei- und Heilmittel. Die Preiserhöhungen für Heilmittel sind zudem rückwirkend für die preisbezogenen Prüfgegenstände (z.B. Richtgrößen, Richtwerte) bezogen auf das Jahr 2021 zu berücksichtigen.

Zusätzlich zu den bundesweit vereinbarten Anpassungsfaktoren werden dann auf Landesebene weitere Faktoren berücksichtigt, etwa die Entwicklung der Zahl und Altersstruktur der Versicherten.

Gesetzlicher Hintergrund

Die Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel sind eine Maßnahme der Ausgabensteuerung. Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 84 Absatz 6 SGB V.

Arzneimittel: Übersicht der Anpassungsfaktoren

Bei den fünf bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren haben die KBV und der GKV-Spitzenverband für das Jahr 2022 eine Steigerung von 5,3 Prozent vereinbart. Außerdem wurde eine Neubewertung für 2021 vorgenommen. Drei weitere Faktoren, unter anderem Zahl und Alter der Versicherten, vereinbaren die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen auf Landesebene.

Bewertung der Anpassungsfaktoren beim Ausgabenvolumen für Arzneimittel:

Faktoren (bundesweit festzulegen) Anpassung von 2021 zu 2022 Rückwirkende Anpassung für 2021
Preisentwicklung -0,1 % -0,2 %
Gesetzliche Leistungspflicht 0 % 0 %
Richtlinien Gemeinsamer Bundesausschuss 0 % 0 %
Einsatz innovativer Arzneimittel +5,1 % +5,1 %
Verlagerung zwischen Leistungsbereichen +0,3 % +0,2 %
Anpassung +5,3 % +5,1 %

 

Heilmittel: Übersicht der Anpassungsfaktoren

Bei den fünf bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren haben die KBV und der GKV-Spitzenverband für das Jahr 2022 eine Steigerung von 4,94 Prozent vereinbart. Außerdem wurde eine Neubewertung für 2021 vorgenommen. Faktoren wie die Entwicklung der Zahl- und Altersstruktur der Versicherten vereinbaren die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen auf Landesebene.

Bewertung der Anpassungsfaktoren beim Ausgabenvolumen für Heilmittel:

Faktoren (bundesweit festzulegen) Anpassung für 2022 Rückwirkende Anpassung für 2021
Preisentwicklung +2,84 % +9,18 %
Gesetzliche Leistungspflicht +2,1 % +1,7 %
Richtlinien Gemeinsamer Bundesausschuss
Verlagerung zwischen Leistungsbereichen
Einsatz innovativer Heilmittel - -
Anpassung +4,94 % +10,88 %

 

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