Psychotherapie: Neue gruppentherapeutische Angebote starten
30.09.2021 - Die neuen Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie starten zum 1. Oktober. Zudem können probatorische Sitzungen im Gruppensetting durchgeführt und abgerechnet werden.
Eine gänzlich neue Leistung ist die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung. Hierbei handelt es sich um Gruppenbehandlungen mit drei bis neun Teilnehmern zur Vorbereitung auf eine Gruppenpsychotherapie und zur ersten Symptomlinderung. Psychotherapeuten erhalten dafür abhängig von der Gruppengröße zwischen 101,90 Euro und 59,18 Euro je Teilnehmer und Therapiestunde (100 Minuten). Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Ab Oktober können nunmehr zudem probatorische Sitzungen im Gruppensetting durchgeführt werden. Die Vergütung beträgt pro Teilnehmer und Sitzung zwischen 78,32 Euro (drei Personen) und 45,50 Euro (neun Personen).
Ziel: Gruppentherapie mit höherem Stellenwert
Die KBV und der GKV-Spitzenverband hatten im August im Bewertungsausschuss die Vergütung für die neuen Leistungen festgelegt. Zur Förderung von Gruppentherapien hatte der Gemeinsame Bundesausschuss neue Versorgungsangebote in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen und die Gruppentherapie insgesamt flexibler ausgestaltet. Ziel ist es, dass die Gruppentherapie in der psychotherapeutischen Versorgung insgesamt einen höheren Stellenwert erhält.
Übersicht: Neue Leistungen im EBM
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung (Gruppenbehandlung)
GOP Gruppengröße Bewertung 35173 3 Teilnehmer/innen 916 Punkte / 101,90 Euro 35174 4 Teilnehmer/innen 772 Punkte / 85,88 Euro 35175 5 Teilnehmer/innen 686 Punkte / 76,31 Euro 35176 6 Teilnehmer/innen 628 Punkte / 69,86 Euro 35177 7 Teilnehmer/innen 586 Punkte / 65,19 Euro 35178 8 Teilnehmer/innen 556 Punkte / 61,85 Euro 35179 9 Teilnehmer/innen 532 Punkte / 59,18 Euro Hinweise zur Abrechnung:
- je vollendete 100 Minuten, je Teilnehmer/in
- auch in 50-Minuten-Schritten möglich (KV nimmt einen Abschlag in Höhe von 50 Prozent vor
- höchstens 4-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig (höchstens 5-mal im Krankheitsfall bei Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung)
- Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der KV zur Durchführung von Richtlinien-Gruppentherapie.
Probatorische Sitzungen im Gruppensetting
GOP Gruppengröße Bewertung 35163 3 Teilnehmer/innen 704 Punkte / 78,32 Euro 35164 4 Teilnehmer/innen 594 Punkte / 66,08 Euro 35165 5 Teilnehmer/innen 528 Punkte / 58,74 Euro 35166 6 Teilnehmer/innen 483 Punkte / 53,73 Euro 35167 7 Teilnehmer/innen 451 Punkte / 50,17 Euro 35168 8 Teilnehmer/innen 428 Punkte / 47,61 Euro 35169 9 Teilnehmer/innen 409 Punkte / 45,50 Euro Hinweise zur Abrechnung:
- je vollendete 100 Minuten, je Teilnehmer/in
- auch in 50-Minuten-Schritten möglich (KV nimmt einen Abschlag von 50 Prozent vor)
- 1- bis 3-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig (1- bis 5-mal im Krankheitsfall bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung)
- Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Durchführung von Richtlinien-Gruppentherapie
Übersicht: Neue Gruppenangebote
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
- Neues Versorgungsangebot nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde
- Niedrigschwellige psychotherapeutische Intervention; anzeige-, antrags- und genehmigungsfrei
- Vorbereitung auf Gruppenpsychotherapie, erste Symptomlinderung
- Erwachsene: bis zu 4 Einheiten à 100 Minuten (400 Minuten) je Krankheitsfall (oder 8 x 50 Minuten)
- Kinder- und Jugendliche / Menschen mit geistiger Behinderung bei Einbezug von Bezugspersonen: bis zu 100 Minuten (500 Minuten) je Krankheitsfall zusätzlich möglich (oder 10 x 50 Minuten)
- Keine Anrechnung auf nachfolgende Kontingente der Richtlinien-Psychotherapie
Probatorische Sitzungen im Gruppensetting
- Ausweitung der Probatorik auf Gruppensitzungen
- Erwachsene: bis zu 4 Therapieeinheiten Probatorik je Krankheitsfall insgesamt, davon maximal 3 Therapieeinheiten im Gruppensetting
- Mit vorheriger Sprechstunde beim selben Psychotherapeuten: bis zu 3 Therapieeinheiten à 100 Minuten je Krankheitsfall (oder 6 x 50 Minuten)
- Ohne vorherige Sprechstunde beim selben Psychotherapeuten: bis zu 2 Therapieeinheiten à 100 Minuten je Krankheitsfall (oder 4 x 50 Minuten)
- Kinder und Jugendliche / Menschen mit geistiger Behinderung: bis zu 6 Therapieeinheiten Probatorik je Krankheitsfall insgesamt, davon maximal 5 Therapieeinheiten im Gruppensetting
- Mit vorheriger Sprechstunde beim selben Psychotherapeuten: bis zu 5 Therapieeinheiten à 100 Minuten je Krankheitsfall (oder 10 x 50 Minuten)
- Ohne vorherige Sprechstunde beim selben Psychotherapeuten: bis zu 4 Therapieeinheiten à 100 Minuten je Krankheitsfall (oder 8 x 50 Minuten)