KBV ruft zur Grippeschutzimpfung auf - Materialien für die Praxis
30.09.2021 - Zu Beginn der Influenzasaison ruft die KBV gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit zur Grippeschutzimpfung auf. Dafür stellt die KBV den Praxen kostenlose Infomaterialien zur Verfügung. Ärzte können ihre Patienten mit einem Plakat, einer Infokarte und einem Video für das Wartezimmer auf die Impfung hinweisen.
Insbesondere Risikopatienten sollten sich impfen lassen
„Den besten und einfachsten Schutz vor der saisonalen Influenza bietet die Impfung. Angesichts der andauernden Corona-Pandemie ist es sehr wichtig, dass sich insbesondere möglichst viele Risikopatienten wie ältere, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen vor Beginn der Grippesaison impfen lassen“, betonte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV.
Eine hohe Impfquote in der Risikogruppe ist laut der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) besonders wichtig, da sie nicht nur individuellen Schutz vor Influenza und einer doppelten Infektion bietet. Sie entlaste auch das Gesundheitssystem, da weniger Menschen schwer erkranken.
Hochdosis-Impfstoff für Personen ab 60 Jahre
Die STIKO empfiehlt erstmals für die Impfsaison 2021/2022 für Personen ab 60 Jahren einen inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff. Diese Empfehlung wurde in die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) übernommen. Im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen enthält dieser die vierfache Antigenmenge. Ältere Menschen sprechen in der Regel auf Influenza-Impfstoffe nicht so gut an wie jüngere, da das Immunsystem mit zunehmenden Alter schwächer wird. Die erhöhte Antigenmenge soll bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken. In Deutschland ist aktuell nur der Influenza-Hochdosis-Impfstoff Efluelda® von Sanofi zugelassen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat in einer Rechtsverordnung klargestellt, dass Personen ab 60 Jahren bei einer Impfung gegen Influenza in dieser Impfsaison aber auch einen herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff erhalten können. Dies ermöglicht, dass unter anderem bei einem möglichem Efluelda®-Engpass ältere Menschen auch andere Grippeimpfstoffe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten dürfen.
Beim Hochdosis-Impfstoff können der STIKO zufolge im Vergleich zu Influenza-Standard-Impfstoffen vor allem lokale Nebenwirkungen an der Injektionsstelle (Schmerz, Rötung, Schwellung) in erhöhtem Maße auftreten. Über diese sollte durch den impfenden Arzt aufgeklärt werden. Die Beschwerden verschwinden in der Regel nach einigen Tagen. Die Sicherheit des Influenza-Hochdosis-Impfstoffs wurde, wie auch bei anderen Impfstoffen, in klinischen Studien intensiv geprüft.
Impfen als ärztliche Aufgabe
Hofmeister verwies in dem Zusammenhang nochmals darauf, dass das Impfen eine ärztliche Aufgabe ist, da es nicht nur die Injektion an sich enthalte. Impfen umfasse ebenso die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung, den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen sowie bei bestehenden Erkrankungen die Bewertung, ob eine Impfung durchgeführt werden könne.
Plakat und Infokarte für die Praxis
Die KBV stellt unter dem Motto „Gut geschützt – Jetzt gegen Grippe impfen lassen“ ein Praxisplakat, eine Infokarte für die Auslage im Wartezimmer und ein Video zur Grippeimpfung fürs Praxis-TV bereit. Eine Praxisinformation fasst zudem alles Wichtige zur Grippeschutzimpfung für Ärzte und Praxisteams zusammen.
Der Aufruf zur Grippeschutzimpfung ist Teil der Präventionsinitiative, die die KBV 2010 zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen gestartet hat.
Gleichzeitige Impfung gegen COVID-19 und Influenza
Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) können COVID-19-Impfungen und die Verabreichung anderer sogenannter Totimpfstoffe (inaktivierte Impfstoffe, die abgetötete Erreger oder auch nur Erreger-Bestandteile beinhalten, und die sich nicht vermehren und keine Erkrankung auslösen können) gleichzeitig erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Influenza-Impfung, sofern eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht. In diesem Fall soll die Injektion jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
Die STIKO weist darauf hin, dass bei einer gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und Influenza-Impfstoffen (inklusive Hochdosis-Impfstoffen) Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Umfangreiche Erfahrungen mit Nicht-COVID-19-Impfstoffen zeigten jedoch, dass die Immunantwort und das Nebenwirkungsprofil nach gleichzeitiger Verabreichung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen dem bei jeweils alleiniger Anwendung entsprächen.