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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Zertifikate für Auffrischimpfungen: Ausstellen über Praxissoftware demnächst möglich

07.10.2021 - Impfzertifikate für Auffrischimpfungen können Ärzte demnächst direkt aus dem Praxisverwaltungssystem heraus ausstellen. Die Softwarehersteller werden dazu kostenfrei ein entsprechendes Update bereitstellen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Anfang September den PVS-Herstellern, die im Sommer an der BMG-Ausschreibung für Impf- und Genesenenzertifikate teilgenommen haben, die Anforderungen an die Zertifikate für Auffrischimpfungen zur Verfügung gestellt. Die Implementierung soll unverzüglich erfolgen, hieß es.

Das entsprechende Update wird – nach der Abnahme durch das BMG – von den PVS-Herstellern bereitgestellt. Die Kosten für das Update werden vom Bund finanziert.

Alternativ kann der Impfzertifikatsservice des Robert Koch-Instituts (RKI) genutzt werden. Die Eingabe der Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum erfolgt hier manuell, bevor der QR-Code erstellt werden kann. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Übersicht zur Abrechnung von COVID-19-Schutzimpfungen

Die Erstellung des Zertifikats via PVS-Modul wird mit zwei Euro vergütet. Wer den RKI-Impfzertifikatsservice nutzt und die Daten händisch eingibt, erhält wegen des höheren Aufwands sechs Euro.

Eine Vergütung in Höhe von zwei beziehungsweise sechs Euro wird auch für nachträglich ausgestellte Impfzertifikate und bei Abhandenkommen einer bereits erstellten Ausfertigung gezahlt, wenn die Person in der Praxis geimpft wurde.

Arztpraxen können Impfzertifikate auch für Personen ausstellen, die sie nicht selbst geimpft haben. Dafür erhalten sie generell sechs Euro.

Die KBV stellt eine Übersicht zur Abrechnung von COVID-19-Schutzimpfungen (PDF-Dokument) bereit.  

Auffrischimpfungen seit 1. September möglich

Auffrischimpfungen können seit 1. September durchgeführt und abgerechnet werden. Grundlage bildet die Coronavirus-Impfverordnung des BMG. Danach haben alle Bürger, für die es einen zugelassenen Impfstoff gibt, unabhängig von ihrem Versichertenstatus, Anspruch auf eine Auffrischimpfung.

Eine generelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts zur Durchführung von Auffrischimpfungen liegt bislang noch nicht vor. Die STIKO hat jedoch kürzlich eine Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit einer Immundefizienz (PDF-Dokument) veröffentlicht, die auch eine Auffrischimpfung vorsieht. Danach soll diese etwa sechs Monate nach einer COVID-19-Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.

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