STIKO empfiehlt Auffrischimpfungen für Personen ab 70
07.10.2021 - Menschen ab 70 Jahren sowie medizinisches Personal sollten eine COVID-19-Auffrischimpfung erhalten. Dafür hat sich heute die Ständige Impfkommission ausgesprochen und einen entsprechenden Beschlussentwurf in das Stellungnahmeverfahren gegeben.
Die Empfehlung gilt ebenso für die Bewohner und das Personal in Pflegeeinrichtungen. Zudem rät die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, zu einer zusätzlichen mRNA-Impfstoffdosis.
Impfschutz lasse mit der Zeit nach
Generell schützten die COVID-19-Impfstoffe effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen und Tod durch COVID-19, betont die STIKO in einer Pressemitteilung. Allerdings zeige sich, dass der Impfschutz mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlasse. Im höheren Alter falle die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus und Impfdurchbrüche könnten häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.
Auffrischung frühestens nach sechs Monaten
Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll der STIKO zufolge frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.
STIKO: Die meisten Impfdurchbrüche bei Johnson & Johnson
Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland nach Erkenntnis der STIKO die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Zudem wurde bei diesem im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet.
Deshalb empfiehlt die STIKO, eine Impfung mit dem COVID-19 Vakzin Janssen bereits ab vier Wochen mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffes zu ergänzen.
Auffrischimpfung bei Immundefizienten
Für Menschen mit einer Immundefizienz hatte die STIKO bereits eine Empfehlung zu einer Auffrischimpfung ausgesprochen und vor zwei Wochen veröffentlicht. Zum Personenkreis gehören unter anderem Krebspatienten unter aktiver Chemotherapie oder Patienten mit einer chronischen Niereninsuffizienz.
In Deutschland können Auffrischimpfungen seit 1. September erfolgen und abgerechnet werden. Der Bund hatte dazu die Coronavirus-Impfverordnung entsprechend angepasst. Anspruch haben demnach alle Personen ab zwölf Jahren.
Sobald die STIKO ihre Empfehlung zu den Auffrischimpfungen veröffentlicht, werden die PraxisNachrichten weitere Informationen bereitstellen.