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Gemeinsam für mehr Impfschutz im Herbst und Winter – Brief von Spahn und Gassen an die Vertragsärzte

16.11.2021 - Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bitten die Vertragsärzte mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen, bei den Auffrischimpfungen, auch zur Vereinfachung der Abläufe, flexibel vorzugehen. Der gemäß Zulassung vorgesehene Abstand von sechs Monaten zur Grundimmunisierung bei Personen ab 18 Jahren sei als zeitliche Richtschnur zu verstehen, der natürlich nicht tagesgenau einzuhalten sei.

In einem heute veröffentlichten Brief an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte schreiben Spahn und Gassen: „Sie können daher jede Patientin und jeden Patienten ab 18 Jahren, auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung wie ältere Personen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal gehören, zeitnah und auch vor Ablauf der sechs Monate im eigenen Ermessen impfen.“

Die jeweilige Impfentscheidung sei von der Zulassung gedeckt, haftungsrechtlich abgesichert und der entsprechende Anspruch in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes begründet. „Das Bundesministerium hat dafür Sorge getragen, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um allen ein Impfangebot machen zu können, die sich eine Auffrischimpfung entsprechend dieser Leitlinie wünschen“, heißt es weiter.

Den vollständigen Brief im Wortlaut lesen Sie hier:

Gemeinsam für mehr Impfschutz in Herbst und Winter

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Infektionszahlen bewegen sich leider auf einem sehr hohen Niveau. Wir sind daher sehr dankbar, dass viele von Ihnen in den letzten Tagen ihre Anstrengungen nochmals intensiviert haben, um möglichst viele Menschen impfen zu können.

Um das Pandemiegeschehen einzudämmen und möglichst viele Menschen zu schützen, sind Impfungen von bislang ungeimpften Personen natürlich ebenso wichtig wie Auffrischimpfungen.

Bei den Auffrischimpfungen möchten wir Sie, auch zur Vereinfachung der Abläufe, bitten, flexibel vorzugehen. Der gemäß Zulassung vorgesehene Abstand von sechs Monaten zur vollständigen Immunisierung bei Personen ab 18 Jahren ist als zeitliche Richtschnur zu verstehen, der natürlich nicht tagesgenau einzuhalten ist. Sie können daher jede Patientin und jeden Patienten ab 18 Jahren, auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung wie ältere Personen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal gehören, zeitnah und auch vor Ablauf der sechs Monate im eigenen Ermessen impfen. Die jeweilige Impfentscheidung ist von der Zulassung gedeckt, haftungsrechtlich abgesichert und der entsprechende Anspruch in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes begründet. Das Bundesministerium hat dafür Sorge getragen, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um allen ein Impfangebot machen zu können, die sich eine Auffrischimpfung entsprechend dieser Leitlinie wünschen.

Wir wissen, dass die COVID-19-Schutzimpfungen erhebliche Belastungen und großen organisatorischen Aufwand in den Praxen mit sich bringen. Um Ihnen größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen, wurde wieder auf eine wöchentliche Belieferung der Arztpraxen mit Impfstoff umgestellt.

Zudem wurde mit der Änderung der Impfverordnung das Vergütungssystem weiterentwickelt. Damit der erhebliche Mehraufwand besser abgebildet wird, erhalten Sie ab dem heutigen Dienstag zusätzlich zu der bislang geltenden Vergütung 8 Euro für jede Impfung, also insgesamt 28 Euro. An Wochenenden und Feiertagen erfolgt ein weiterer Zuschlag von noch einmal 8 Euro auf dann insgesamt 36 Euro pro Impfung.

Lassen Sie uns gemeinsam die Impfbarriere gegen das Virus verstärken. Helfen Sie dabei, als zentrale Multiplikatoren im Gesundheitssystem und als Berufsgruppe, deren Erfahrung und Expertise die Patientinnen und Patienten vertrauen, die Bürgerinnen und Bürger möglichst sicher durch diesen zweiten Pandemie-Winter zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Spahn MdB
Bundesminister für Gesundheit

Dr. Andreas Gassen
Vorsitzender des Vorstandes KBV

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