Tagesaktuelle Testungen führen offenbar zu Lieferengpässen
23.11.2021 - Die durch das Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Testpflichten führen offenbar bereits zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Tests. Angesichts dessen und der ab morgen geltenden täglichen Testpflicht auch für Praxen weist die KBV darauf hin, dass eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, auch nicht zu Sanktionen führen kann. In diesen Fällen rät die KBV dazu, die Nichtverfügbarkeit von Tests entsprechend zu dokumentieren.
Kritik an überstürzter Einführung
Darüber hinaus äußerte die KBV Kritik an der überstürzt und ohne Vorlauf eingeführten Verpflichtung von Arztpraxen, sich und ihr Personal zu testen. „Die Einführung von Rechtspflichten ohne eine kommunikative Vorlaufzeit – gerade auch in Akutzeiten wie jetzt – erschwert die Arbeit der Praxen erneut“, kritisierte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.
Wenn die Bundesregierung auf den Testungen bestehe, müsse klar sein, dass diese auch vollumfänglich finanziert werden, führte Hofmeister weiter aus. Auch dürfe es nicht zu neuen bürokratischen Erschwernissen wie Meldepflichten für die Praxen kommen.
Hofmeister forderte außerdem, dass dringend geprüft werden sollte, ob Personal, das dreimal geimpft ist, ebenfalls täglich getestet werden müsse.