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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Testzeitpunkt auf Hepatitis-B in der Schwangerschaft wird überprüft

25.11.2021 - Das Hepatitis-B-Screening in der Schwangerschaft steht auf dem Prüfstand. Es geht um den Zeitpunkt, wann die Untersuchung durchgeführt werden sollte. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Beratungen eingeleitet.

Hintergrund ist, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Screening so früh wie möglich durchgeführt werden sollte. Bislang ist die Bestimmung des Hepatitis-B-Status der Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche vorgesehen.

S3-Leitlinie empfiehlt früheres Screening

Die aktuelle S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ vom Juni dieses Jahres empfiehlt dies jedoch zu Beginn der Schwangerschaft, um mit der Therapie – falls erforderlich – nach dem ersten Trimester, aber idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche beginnen zu können. Vor diesem Hintergrund soll nun über eine entsprechende Anpassung des Screening-Zeitpunktes in den Mutterschafts-Richtlinien beraten werden.

In Deutschland war 1994 ein generelles HBsAg (Hepatitis B surface antigen) -Screening aller Schwangeren in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen worden – möglichst nahe am Geburtstermin. Bei positivem Ergebnis soll das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt gegen Hepatitis B aktiv und passiv immunisiert werden.

Der späte Screening-Zeitpunkt in der Schwangerschaft sollte gewährleisten, dass möglichst alle Schwangeren mit Hepatitis-B-Infektionen bis zur Geburt erfasst werden, um alle gefährdeten Neugeborenen durch die Impfung zu schützen. Zum damaligen Zeitpunkt war es noch nicht möglich, die Frauen während der Schwangerschaft antiviral zu therapieren.

Abgabe erster Einschätzungen

Mit der heutigen Bekanntmachung im Bundesanzeiger soll unter anderem Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis Gelegenheit gegeben werden, durch Beantwortung eines Fragebogens bis zum 31. Dezember eine erste Einschätzung abzugeben. Der Fragebogen ist hier abrufbar.

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