Gebühren für Gutachten werden ab 1. Januar angehoben
16.12.2021 - In der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zu Jahresbeginn die Gebühren für Gutachten. Damit können Ärzte unter anderem höhere Gebühren für Rentengutachten und freie Gutachten abrechnen. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen.
Neben den deutlichen Gebührensteigerungen von bis zu 20 Prozent bei der Erstellung von Gutachten wurden auch kleinere Anpassungen bezüglich der Sachkosten beim Anlegen von bestimmten Verbänden und in der Neurochirurgie vorgenommen. Für die Abrechnung der neuen Gebühren ab 1. Januar gilt der Tag der Untersuchung.
Weitere Änderungen
Außerdem hat die Ständige Gebührenkommission eine Anpassung bezüglich der Besonderen Kosten für niedergelassene Durchgangsärzte bei der Nummer 203A und bei der Nummer 203B vorgenommen. Neu ist in der UV-GOÄ Neurochirurgie die Nummer 2570a für die Leistung „Nervenstimulator - Aggregatwechsel“. Sie war bisher nicht in der Gebührenordnung abgebildet.
Neue Gebühren für Gutachten in der Unfallversicherung ab 1. Januar 2022
Nummer Leistung Neue Gebühr (in Euro) 146 und 147 Formulargutachten Vordruck A 4200 und A 4202 – Erstes Rentengutachten 140 148 bis 152 Formulargutachten Vordruck A 4500, A 4502, A 4510, A 4512 und A 4520 – Zweites Rentengutachten 115 160 Freie Gutachten – Begutachtungsmaterie mit normalem Schwierigkeitsgrad 330 161 Freie Gutachten - Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad 570 165 Freie Gutachten - Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad und sehr hohem zeitlichen Aufwand 840