Dermatologische Leistungen: Klarstellung für Behandlung von Naevi flammei und Hämangiomen
16.12.2021 - Die Anmerkungen für Laserbehandlungen eines Naevi flammei oder eines Hämangioms werden zum 1. Januar im EBM konkretisiert.
Die Anpassung betrifft die Behandlung von Naevi flammei (GOP 10320) und von Hämangiomen (GOP 10322) mittels gepulstem Farbstofflaser sowie die Behandlung dieser Erkrankungen mittels Laser (GOP 10324).
Der Bewertungsausschuss passt zum 1. Januar 2022 die jeweils zweite Anmerkung zu den Gebührenordnungspositionen (GOP) an und stellt damit klar, dass jede einzelne GOP unabhängig von der Zahl der Sitzungen einmal je Quadratzentimeter Gesamtfläche des behandelten Hautareals berechnungsfähig ist.
Zudem können Ärztinnen und Ärzte die Leistungen erneut abrechnen, wenn bei Naevi flammei ein Rezidiv auftritt oder ein Hämangiom erneut behandlungsbedürftig ist. Die erneute Berechnungsfähigkeit setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.