Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Krankschreibungen und Rezepte elektronisch ausstellen: Hinweise für Praxen zur schrittweisen Umstellung

16.12.2021 - Arztpraxen müssen auch über den 1. Januar hinaus Krankschreibungen und Rezepte auf Papier ausstellen können, wenn die notwendigen technischen Voraussetzungen für die eAU und das eRezept noch nicht zur Verfügung stehen. Die KBV rät den Ärzten, schnellstmöglich auf die neuen digitalen Verfahren zu wechseln und die Software-Updates für beide Anwendungen zu installieren.

Noch ist die Technik nicht überall vorhanden und die Tests laufen nicht fehlerfrei. Um eine reibungslose Versorgung bis zur flächendeckenden Etablierung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts (eRezept) sicherzustellen, hat die KBV Anfang November eine Richtlinie erlassen (die PraxisNachrichten berichteten). Danach können Arztpraxen noch bis Ende Juni mit Papierausdrucken arbeiten, wenn die eAU und das eRezept technisch nicht möglich sind.

Empfehlung zum Ausstellen von AU-Bescheinigungen

Für das Ausstellen von AU-Bescheinigungen empfiehlt die KBV den Vertragsärzten, dass sie sobald die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des elektronischen Verfahrens in einer Arztpraxis zur Verfügung stehen, die Bescheinigungen digital an die jeweilige Krankenkasse übermitteln. Ist das noch nicht möglich, ist das Ersatzverfahren anzuwenden: Der Patient erhält hierbei eine mithilfe des Praxisverwaltungssystems (PVS) erzeugte AU-Bescheinigung in Papierform – für sich, seinen Arbeitgeber und seine Krankenkasse.

Für den Fall, dass in einer Arztpraxis weder die elektronische Übermittlung noch das Ausdrucken der AU mittels Stylesheet (hierfür ist das PVS-Modul eAU erforderlich) schon möglich ist – kann die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend formlos bescheinigt und somit das bisherige Muster 1 verwendet werden.

Praxen sollten jetzt im ersten Schritt das Software-Update für die eAU installieren lassen; in enger Abstimmung mit dem Hersteller. Danach haben sie weiterhin die Möglichkeit, ihren Patienten die AU-Bescheinigung für die Krankenkasse ausgedruckt mitzugeben. In diesem Fall ist ein digitaler Nachversand nicht erforderlich. Im nächsten Schritt ist dann die eigentliche digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkassen vorzubereiten.

Empfehlung zum Ausstellen von Rezepten

Beim eRezept rät die KBV ebenfalls zum Aufspielen des Software-Updates. Wenn der Anbieter der Verordnungssoftware das Update für das eRezept zur Verfügung stellt, sollte dieses installiert werden.

Sofern die Apotheken in räumlicher Nähe zur Vertragsarztpraxis nicht in der Lage oder nicht bereit sind, eRezepte zu empfangen und einzulösen, sollte der Arzt dem Patienten ein Papierrezept auf Muster 16 ausstellen. Dies ist auch nach dem Software-Update möglich. Denn mit der aktualisierten Software können Praxen Rezepte sowohl in Papierform als auch elektronisch ausstellen.

Bereitstellung der Updates ab 1. Januar

Die Softwarehersteller sind verpflichtet, die entsprechenden Updates spätestens ab dem 1. Januar zur Verfügung zu stellen. Für die Installation der Updates sollte sich Ärztinnen und Ärzte an ihren Anbieter wenden und mit ihm möglichst auch den Zeitpunkt der Umstellung auf die eAU und das eRezept abstimmen.

Wichtig ist zudem, dass Praxen Dinge, die sie bereits vorbereiten können, nun in die Wege leiten. Das betrifft vor allem die Bestellung und die Freischaltung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) sowie eines KIM-Dienstes. Letzterer sorgt für die sichere Übermittlung der eAU an die Krankenkasse.

Für das Ausdrucken der mit der Software erzeugten Verordnungen ist ein Drucker erforderlich, der Data-Matrix Codes und Barcodes sauber drucken kann. Vorgaben für einen bestimmten Drucker gibt es nicht. Die Ausdrucke im A-4- oder A-5-Format erfolgen auf normalem Druckerpapier; Sicherheitspapier ist nicht erforderlich.

Kurzüberblick: eAU

Die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst geht es um die elektronische Übermittlung der AU-Bescheinigung aus der Praxis an die Krankenkasse. Der Patient erhält nur noch zwei Ausdrucke: einen für den Arbeitgeber und einen für sich selbst.

Ab dem 1. Juli 2022 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Patientenwunsch wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.

Technische Ausstattung: Für die eAU benötigen Praxen neben einem ePA-Konnektor (möglichst einen PTV4+-Konnektor, der die Komfortsignatur unterstützt), einen KIM-Dienst zur sicheren digitalen Übermittlung der AU-Daten, einen elektronischen Heilberufsausweis mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur, das Software-Update für die eAU und möglicherweise ein weiteres E-Health-Kartenterminal beispielsweise im Sprechzimmer.

Weitere Informationen: Themenseite eAU

Kurzüberblick: eRezept

Beim eRezept stellen Praxen die Verordnung wie gewohnt mit ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) aus. Neu ist, dass sie kein Rezept mehr ausdrucken. Stattdessen senden sie die Verordnung nach der elektronischen Signatur elektronisch an einen speziellen Server.

Der Patient erhält nur einen Zugangscode – entweder in seiner eRezept-App oder als Ausdruck (sog. Token-Ausdruck). Diesen Code legt er dem Apotheker vor, der damit die auf dem Server abgelegte Verordnung auslesen kann. Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN), die die sogenannte Near Field Communication (NFC) ermöglicht. Die Ausgabe dieser Karten hat erst begonnen.

Technische Ausstattung: Praxen benötigen neben einem ePA-Konnektor einen elektronischen Heilberufsausweis mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur, ein PVS-Update für das eRezept und möglicherweise ein weiteres E-Health-Kartenterminal beispielsweise im Sprechzimmer, um dort mittels Komfortsignatur eRezepte ausstellen und elektronisch signieren zu können. Für einen sauberen Token-Ausdruck wird ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi empfohlen.

Weitere Informationen: Themenseite eRezept

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten