Testverordnung angepasst: Rückwirkend ein Euro mehr pro Antigentest
20.12.2021 - Die Kostenpauschale für Antigentests wurde von 3,50 Euro auf 4,50 Euro angehoben – rückwirkend zum 1. Dezember und befristet bis zum 31. Januar 2022. Das sieht die zum 18. Dezember 2021 geänderte Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Ärztinnen und Ärzte erhalten damit für PoC-Antigentests vorläufig 4,50 Euro Sachkosten je Test erstattet. Die Abrechnung erfolgt wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Zudem hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Testkontingent für bestimmte stationäre Einrichtungen von 30 auf 35 PoC-Antigentests je behandelter Person pro Monat erhöht. Die Befristung bei der Beauftragung von Teststellen auf den 15. Dezember wurde zurückgenommen und der Öffentliche Gesundheitsdienst darf weiterhin neue Teststellen zulassen, für die bestehenden ändert sich nichts.
Die geänderte Coronavirus-Testverordnung des BMG ist am 18. Dezember in Kraft getreten. Die KBV passt ihre Vorgaben zur Abrechnung entsprechend an.