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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Veranlassung von PCR-Tests: Formular OEGD und 10C nicht kopieren

21.12.2021 - Die Formulare OEGD und 10C für die Veranlassung eines SARS-CoV-2 PCR-Tests dürfen nicht kopiert werden. Es kommt ansonsten zu falschen Zuordnungen der Testergebnisse, da der aufgedruckte QR-Code zur Nutzung der Corona-Warn-App immer nur für eine Person gilt.

Mit der Corona-Warn-App können Testergebnisse schneller übermittelt werden. Die Testperson erhält dazu einen individuellen QR-Code, um den Befund digital einlesen zu können. Dieser steht auf den Formularen OEGD und 10C und wird einmalig einer Person zugeordnet.

Über diesen QR-Code wird das Testergebnis dann der getesteten Person in der Corona-Warn-App zugeordnet. Werden die Formulare 10C oder OEGD unzulässigerweise kopiert, führt dies in der Corona-Warn-App dazu, dass ein Testergebnis der falschen Person zugeordnet wird.

Einwilligung zur Ergebnismitteilung über die CWA

Um Testergebnisse in die Corona-Warn-App übermitteln zu dürfen, ist die Einwilligung der getesteten Person erforderlich. Dafür muss das Einwilligungsfeld zur Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App angekreuzt werden, wenn die Testperson einverstanden ist. Nur wenn das Häkchen gesetzt ist, darf das Labor die Daten an den App-Server übermitteln.

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