Organspende: Ab 1. März neue Beratungsleistung für Hausärzte
23.12.2021 - Hausärzte können ihre Patienten künftig bei Bedarf alle zwei Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das aktualisierte Transplantationsgesetz vor. Die Regelung tritt zum 1. März in Kraft. Die Vergütung der Beratung wurde durch den Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der KBV beschlossen. Sie erfolgt extrabudgetär.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert: Ab 1. März 2022 können Hausärzte ihre Patienten über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten. Außerdem sollen sie unter anderem über die Möglichkeit, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abzugeben, informieren.
KBV hält Vergütung für zu gering
Ärztinnen und Ärzte erhalten nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses 7,32 Euro für die Beratung. Aus Sicht der KBV ist dies angesichts des sensiblen Themas zu wenig. „Das Thema Organspende ist zu wichtig und für die meisten Menschen mit so vielen Fragen – auch zu Krankheit und Tod – verbunden, dass ein Gespräch von wenigen Minuten kaum ausreichen wird“, kritisierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.
Die KBV hatte eine deutlich höhere Bewertung sowie die Möglichkeit einer Zeittaktung gefordert, um dem individuellen Beratungsbedarf der Patienten und somit der Zielsetzung des gesetzlichen Auftrages angemessen begegnen zu können. Beides hatten die Krankenkassen abgelehnt, sodass der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden musste.
GOP 01480 für die Beratungsleistung
Zur Abrechnung der Leistungen wird zum 1. März die Gebührenordnungsposition (GOP) 01480 in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 65 Punkten (7,32 Euro) bewertet. Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte können die GOP alle zwei Jahre pro Patient ab dem vollendeten 14. Lebensjahr abrechnen.
Eine Evaluation ist erstmalig nach Vorliegen der Abrechnungsdaten für die ersten zwei Jahre vorgesehen.
BZgA stellt Infomaterialien zur Verfügung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in Kooperation unter anderem mit KBV, Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband Informationsmaterialien für Ärzte und Patienten entwickelt. Alle Hausärzte erhalten Anfang Februar ein Starterpaket der Infomaterialien mit Hinweis auf die kostenfreie Bestellmöglichkeit weiterer Unterlagen.
Das Paket enthält Material zur Aufklärung von zehn Patientinnen und Patienten sowie 100 Organspendeausweise. Ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende sowie weitere Aufklärungsmaterialien können zusätzlich kostenfrei bei der BZgA bestellt werden.
Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes durch das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende hatte der Bundestag im Januar 2020 eine Beibehaltung der Zustimmungslösung beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. März 2022 in Kraft und sieht unter anderem die Förderung von Maßnahmen vor, die die Organspendebereitschaft und die dazugehörige Dokumentation erhöhen.
Ergebnisoffene Beratung zur Organ- und Gewebespende
Hausärzte beziehungsweise Hausärztinnen sollen laut dem Transplantationsgesetz (TPG) ab März 2022 Patientinnen und Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Bei Bedarf soll eine ergebnisoffene Beratung über die Organ- und Gewebespende insbesondere zu folgenden Punkten erfolgen:
- die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende
- die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spenderinnen und Spendern
- die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung
- die Möglichkeit, eine Entscheidung zur organ- und Gewebespende im Organspenderegister abzugeben
- den Hinweis, dass es keine Verpflichtung gib, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren
In dem Gespräch über Organ- und Gewebespende soll Patientinnen und Patienten durch die ergebnisoffene Information eine persönliche Entscheidung ermöglicht werden, die im Einklang mit ihrer Person und ihren persönlichen Werten steht. Dies bedeutet, dass sie neutral informiert werden, Zeit finden, diese Informationen mit ihren eigenen Wertvorstellungen und Wünschen abzugleichen und sich schließlich aufgrund ihrer persönlichen Überzeugungen für oder gegen eine Spende ihrer Organe und Gewebe entscheiden können.