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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Richtlinien über künstliche Befruchtung infolge der Kryokonservierung angepasst

06.01.2022 - Versicherte, die eine Kryokonservierung von Keimzellen aufgrund keimzellschädigender Therapie in Anspruch genommen haben, können auch Jahre später eine künstliche Befruchtung durchführen lassen. Die Richtlinien über künstliche Befruchtung wurden dazu entsprechend angepasst.

Bisher war eine künstliche Befruchtung mit den dazugehörigen medizinischen Maßnahmen nur innerhalb eines Zyklusfalls möglich – das heißt, von der hormonellen Stimulation bis zum Embryotransfer.

Bei Frauen, die aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie Eizellen einfrieren lassen, kann die künstliche Befruchtung mitunter erst mehrere Jahre nach der Entnahme und der Kryokonservierung der Eizellen erfolgen. Für diese Fälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Richtlinien über künstliche Befruchtung (KB-RL) angepasst, sodass künstliche Befruchtungen auch für diese Frauen möglich sind.

Für Männer war keine Anpassung der KB-RL notwendig, da die verschiedenen Konstellationen darin bereits abgedeckt sind.

Kinderwunsch nach keimzellschädigender Therapie

Mit der Kryokonservierung soll Versicherten die Erfüllung eines Kinderwunsches nach einer keimzellschädigenden Therapie ermöglicht werden. Betroffene Frauen und Männer können die Leistungen seit 1. Juli 2021 in Anspruch nehmen.  

Zu den keimzellschädigen Behandlungen zählen insbesondere die operative Entfernung von Keimdrüsen, eine Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen sowie potentiell fertilitätsschädigende Medikationen. Ob eine Therapie keimzellschädigend sein kann, entscheidet der Facharzt, der auch die Grunderkrankung diagnostiziert oder behandelt.

Der gesetzliche Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe besteht für weibliche Versicherte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres und für männliche Versicherte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.

Vergütung und Rahmenbedingungen bereits festgelegt

Die Regelungen im EBM zur Vergütung ärztlicher Leistungen zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechender medizinischer Maßnahmen wegen einer keimzellschädigenden Therapie wurden bereits zum 1. Juli 2021 festgelegt. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt dauerhaft extrabudgetär (die PraxisNachrichten berichteten).

Nach der Aufnahme von Leistungen in den EBM sind dann auch die Rahmenbedingungen zur Abrechnung der Kostenpauschalen und zu Übergangsfällen geregelt worden (die PraxisNachrichten berichteten).

Anpassung des EBM  

Den geänderten Richtlinien über künstliche Befruchtung muss nunmehr noch das Bundesgesundheitsministerium zustimmen, sodass diese voraussichtlich im Februar 2022 in Kraft treten werden. Anschließend hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM entsprechend anzupassen.

Details zur Anpassung der Richtlinien über künstliche Befruchtung infolge der Kryokonservierung

In den Richtlinien über künstliche Befruchtung (KB-RL) wurde die Zyklusfallregelung in Nummer 9.1 angepasst.

Der Behandlungsplan musste nicht geändert werden. Der angepasste Umgang damit ist unter Nummer 9.2 beschrieben. Da eine Befruchtung von aufgetauten Eizellen nur durch die ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion) möglich ist, entfällt hier die ansonsten geltende ICSI-Indikation einer schweren männlichen Fertilitätsstörung sowie die genetische Beratung des gesunden Ehemanns. Diese neue ICSI-Indikation wurde als Nummer 11.5 b eingefügt mit Folgeänderungen in den Nummern 12.3, 12.8 und 16.

Nach einer Kryokonservierung kommt für die künstliche Befruchtung nur die Methode der ICSI infrage, da aufgrund der Vorbereitung der Eizelle auf eine Kryokonservierung nach dem Auftauen keine natürliche Sperma-Eizellen-Interaktion mehr stattfinden kann.  Bei der ICSI wird das Spermium direkt in die Eizelle injiziert. Für männliche genesene Versicherte war keine Anpassung der KB-RL notwendig, da die verschiedenen Konstellationen darin bereits abgedeckt sind.

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