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Krebsfrüherkennungsprogramme: Übermittlung der Dokumentation für 2021 bis Ende Februar

13.01.2022 - Die Sonderregelung zur Dokumentation für die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs ist ausgelaufen. Die beteiligten Ärzte sind nunmehr verpflichtet, die Dokumentationsdaten für Untersuchungen aus 2021 bis zum 28. Februar elektronisch an ihre Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln. Künftig erfolgt die Datenübermittlung quartalsweise.

Übersicht zu den Dokumentationsbögen

Die elektronische Dokumentation ist Teil der Krebsfrüherkennungsprogramme. Sie erfolgt mit Hilfe der Praxissoftware, wo für die am Programm beteiligten Ärzte wie Gynäkologen, Zytologen, Gastroenterologen und Labormediziner die entsprechenden Dokumentationsbögen hinterlegt sind. Jeder füllt dabei nur den Bogen aus, der für die Untersuchung vorgesehen ist, die er durchführt. Welcher Bogen das jeweils ist, hat die KBV in einer Praxisinformation als Übersicht zusammengestellt.

Die elektronische Dokumentation sollte ursprünglich mit Start der beiden organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme losgehen; aufgrund technischer Probleme wurde eine Sonderregelung erlassen. Diese sah vor, dass die Leistungen zur Früherkennung von Zervix- und Darmkrebs auch dann vergütet werden, wenn die Dokumentation aus technischen Gründen nicht übermittelt werden kann. Zugleich war festgelegt worden, dass die Daten für 2021 bis 28. Februar dieses Jahres nachzureichen sind.

Quartalweise Dokumentation

Ab diesem Jahr erfolgt die Dokumentation regulär. Das heißt, dass die beteiligten Ärztinnen und Ärzte ihre Dokumentation quartalsweise an ihre Kassenärztliche Vereinigung senden. Die Übermittlung erfolgt in der Regel zusammen mit der Abrechnung.  Hierzu nutzen Ärztinnen und Ärzte die entsprechenden Dokumentationsbögen in der Praxissoftware.

Ziel der Früherkennungsprogramme

Durch die organisierten Programme zur Krebsfrüherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs sollen mehr Personen erreicht sowie Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit der Krebsfrüherkennungsprogramme kontinuierlich evaluiert und verbessert werden. Im Zuge dessen werden die pseudonymisierten Daten aus den Praxen unter anderem mit dem Krebsregister zusammengeführt und ausgewertet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in mehreren Richtlinien die Einzelheiten zu den organisierten Früherkennungsprogrammen der verschiedenen Krebsarten festgelegt. Darin regelt er neben der Frage, wer wie häufig Anspruch auf welche ärztlichen Leistungen hat, auch die Vorgaben für Ärztinnen und Ärzte zur Dokumentation der Untersuchungsergebnisse.

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