Molnupiravir-Rezepte mit Gültigkeitsdauer versehen
18.01.2022 - Rezepte zur Verordnung des neuen antiviralen COVID-19-Präparats Molnupiravir sind innerhalb von fünf Werktagen nach Ausstellung einzulösen. Ärzte sollen deshalb auf dem rosafarbenen Schein die Gültigkeitsdauer angeben.
Die Angabe „gültig bis“ ist übergangsweise erforderlich, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern. Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine entsprechende gesetzliche Regelung angekündigt. Sobald diese umgesetzt ist, können Ärztinnen und Ärzte auf diese zusätzliche Angabe verzichten.
Fünf Werktage ab Ausstellung
Die fünf Werktage zählen ab dem Ausstellungsdatum. Verordnungen, die beispielsweise am 20. Januar erfolgen, sind – da der 23. Januar kein Werktag ist – bis zum 26. Januar gültig. Danach darf der Apotheker das Medikament nicht mehr abgeben. Grund für die kurze Frist ist, dass mit der Einnahme des Medikaments so schnell wie möglich nach Auftreten der ersten Symptome begonnen werden muss.
Aktualisierte Allgemeinverfügung veröffentlicht
Die Angabe der Gültigkeitsdauer auf den Rezepten wurde neu in die Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 aufgenommen, die letzten Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Sie regelt auch den Bezug und die Anwendung monoklonaler Antikörper.
Mit Molnupiravir (Lagevrio®) steht seit Anfang des Jahres ein erstes antivirales, oral einzunehmendes Medikament zur Verfügung, das Vertragsärztinnen und -ärzte verschreiben können. Es kann zur Behandlung von nicht hospitalisierten Patientinnen und Patienten mit COVID-19 ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eingesetzt werden.