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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Schwangere nutzen Angebot zur Früherkennung von Krankheiten

27.01.2022 - Die überwiegende Mehrheit der Schwangeren nutzt die in den Mutterschafts-Richtlinien vorgesehenen Angebote zur Früherkennung bestimmter Erkrankungen oder Infektionen, zum Beispiel Schwangerschaftsdiabetes, HIV oder Chlamydien. Das zeigt eine Analyse der Screening-Daten aller gesetzlich versicherten Schwangeren für die Jahre 2010 bis 2019 durch die KBV.

In den Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden unter anderem Empfehlungen zum Screening auf die Infektionskrankheiten HIV, Hepatitis B, Syphilis (Lues) und Chlamydien sowie zum Screening auf Gestationsdiabetes mellitus (GDM) ausgesprochen.

Für die Analyse hat die KBV die Screening-Daten aller gesetzlich versicherten Schwangeren im Untersuchungszeitraum ausgewertet. Demnach machten im Jahr 2019 je nach Screening zwischen 85 und 94 Prozent der Schwangeren vom Angebot zur Früherkennung Gebrauch. Ähnlich hoch war die Teilnahmerate in den Jahren zuvor.

Wenig Schwangere mit Infektionen

Insgesamt wird bei nur wenigen Frauen eine neue Infektion entdeckt. Der Anteil der mit Hepatitis-B-infizierten Frauen war in dem untersuchten Zeitraum gleichbleibend niedrig. Im Jahr 2019 wurde bei 8 von 10.000 Schwangeren eine Hepatitis-B-Infektion festgestellt, die bis dahin nicht diagnostiziert war.

Derzeit wird im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Anpassung des Screening-Zeitpunktes in den Mu-RL beraten, da die aktuelle S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ dieses Screening so früh wie möglich empfiehlt (die PraxisNachrichten berichteten).

Mittlerweile erhalten 92,8 Prozent der Schwangeren ein Chlamydien-Screening in der Schwangerschaft. 2010 waren es noch 88,1 Prozent. Der Anteil der Schwangeren mit einer Chlamydien-Infektion sank seit 2010 kontinuierlich und lag 2019 bei 16 von 1000 Schwangeren. 2010 waren es immerhin noch 27 von 1000.

Sehr selten wird während der Schwangerschaft eine Syphilis-Infektion festgestellt – 2019 trat die Erkrankung bei etwa 3 von 10.000 Schwangeren auf.

Steigende Raten bei Diabetes

Durchgängig hohe Screening-Raten zeigen sich beim Schwangerschaftsdiabetes. Knapp 85 Prozent der gesetzlich versicherten Schwangeren lassen dieses Screening durchführen. Die langsam steigende Tendenz setzt sich fort. 2019 wurde bei 154 von 1000 Schwangeren die Diagnose Gestationsdiabetes gestellt, 2015 waren es noch 124 von 1000 Schwangeren.

Durch die rechtzeitige Diagnose und Behandlung der Erkrankungen können negative Folgen für Mütter und Kinder minimiert oder verhindert werden.

Betreuung von Schwangeren nach den Mutterschafts-Richtlinien

Die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft ist in den alten Bundesländern seit 1965 in den Mutterschafts‐Richtlinien (Mu-RL) geregelt und wird seit 1989 im gesamten Bundesgebiet angewendet. Zuständig für die Weiterentwicklung ist heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G‐BA), der auch den Mutterpass als Anlage III der Mu-RL herausgibt.

In diesen Richtlinien werden unter anderem Empfehlungen zum Screening der Infektionskrankheiten HIV, Hepatitis B, Syphilis (Lues) und Chlamydien sowie zum Screening auf Gestationsdiabetes mellitus (GDM) ausgesprochen.

Für die Untersuchungen der einzelnen Infektionen beziehungsweise Erkrankungen werden unterschiedliche Zeiträume während der Schwangerschaft empfohlen: Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst frühzeitig erfolgen und umfasst unter anderem die Testung auf HIV, Chlamydien und Syphilis. Dagegen wird das Screening auf GDM erst im siebten bis achten Monat durchgeführt.

Der Zeitpunkt für den Test auf eine Hepatitis‐B‐Infektion wird derzeit noch möglichst nah am Geburtstermin empfohlen. Die aktuelle S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ vom 28. Juni 2021 empfiehlt dieses Screening allerdings so früh wie möglich in der Schwangerschaft, um mit der Therapie – falls erforderlich – nach dem ersten Trimester, aber idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche beginnen zu können.

Vor diesem Hintergrund soll nun über eine entsprechende Anpassung des Screening-Zeitpunktes in den Mu-RL beraten werden. Der G-BA hat am 19. November 2021 die Beratungen zur Überprüfung des Zeitpunktes des Screenings auf Hepatitis B im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen gemäß Mu-RL eingeleitet.

Bisher gibt es zur Umsetzung der empfohlenen Screenings und den daraus resultierenden Infektions- beziehungsweise Erkrankungsraten keine kontinuierlichen und bundesweiten Auswertungen.

Die KBV hat die Screening-Daten aller gesetzlich versicherten Schwangeren für die Jahre 2010 bis 2019 ausgewertet.

Detaillierte Informationen zur Methodik der Analysen und den Ergebnissen zum Screening in der Mutterschaftsvorsorge

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