NäPA-Sonderregelungen werden bis Ende März fortgeführt
27.01.2022 - Die Sonderregelungen für nichtärztliche Praxisassistenten, kurz NäPA, werden bis zum 31. März fortgeführt. Dies betrifft die Fortbildung und die Refresher-Kurse. Darauf haben sich die Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte verständigt. Die Sonderregelungen waren Ende September ausgelaufen.
Nun werden sie mit Wirkung ab 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 fortgeführt. Damit ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen nun weiterhin möglich, die Genehmigung für die NäPA auch dann zu erteilen, wenn die Fortbildung zur NäPA noch nicht abgeschlossen ist. Es muss aber nachgewiesen werden, dass mit der Fortbildung zur NäPA bereits begonnen wurde und der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 31. März 2022 erfolgt.
Zudem kann bei bereits erteilten Genehmigungen die Frist für den Nachweis der Refresher-Fortbildung um 21 Monate verlängert werden, sofern die Drei-Jahres-Frist für die Wahrnehmung des Refresher-Kurses im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. März 2022 endete oder endet.
KBV will Praxen entlasten
Um die Praxen in der Pandemie zu entlasten, hat die KBV zahlreiche Corona-Sonderregelungen vereinbart. Dazu gehören beispielsweise die telefonische Konsultation und die Portoerstattung für den Versand von Verordnungen. Eine Übersicht steht hier bereit.
Diese Sonderregelungen sind befristet, in der Regel auf ein Quartal. Eine Verlängerung muss somit erst verhandelt werden. Bezüglich der NäPA haben sich KBV und GKV-Spitzenverband als Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte jetzt auf die Fortführung verständigt.