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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Honorarentwicklung weiter von Corona beeinflusst – Zahlen für das dritte Quartal 2020 veröffentlicht

10.02.2022 - Nach einem starken Fallzahlrückgang zu Beginn der Corona-Pandemie vor zwei Jahren hat sich die Situation im dritten Quartal 2020 etwas normalisiert. In den drei Sommermonaten verbuchten die Praxen im Schnitt nur einen leichten Rückgang der Behandlungsfallzahl von 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal, wie aus dem Honorarbericht der KBV hervorgeht. Der Umsatz je Arzt stieg um durchschnittlich 4,9 Prozent.

Den je nach Fachgruppe unterschiedlich hohen Zuwächsen bei den Honoraren standen im dritten Quartal 2020 erneut zusätzliche Aufwendungen gegenüber. Neben den unverändert hohen Kosten für Miete und Personal fielen in den Praxen angesichts der Pandemie Extra-Ausgaben unter anderem für Desinfektion, Trennscheiben und Raumluftreiniger an. Zur Höhe dieser Kosten liegen noch keine Daten vor.

Ergebnisse pandemiebedingt nur eingeschränkt vergleichbar

Insgesamt verweisen die Autoren des Berichts darauf, dass die Ergebnisse der Honorarverteilung für das dritte Quartal 2020 vor allem coronabedingt nur eingeschränkt mit denen des Vorjahreszeitraums 2019 vergleichbar sind.

Während der Pandemie hat sich das Inanspruchnahmeverhalten der Patienten geändert. So fanden gerade anfangs deutlich weniger Früherkennungsuntersuchungen statt. Zudem wurde die Berechnungsfähigkeit bestimmter Leistungen pandemiebedingt ausgeweitet. Hierzu zählt beispielsweise die Möglichkeit, Patienten vermehrt per Videosprechstunde zu betreuen, oder mehr Telefonkonsultationen durchzuführen.

Darüber hinaus ist bei Corona-Patienten eine zusätzliche spezielle Diagnostik und Behandlung notwendig. Das schlägt sich insbesondere bei Fachärzten für Laboratoriumsmedizin nieder, die ihre PCR-Testkapazitäten deutlich ausgebaut haben. Außerdem wurden ärztliche Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit Corona nicht budgetiert.

Hinzu kommen mögliche Ausgleichszahlungen bei pandemiebedingten Honorareinbußen. Durch den vom Gesetzgeber beschlossenen Rettungsschirm konnten größere Honorareinbrüche vermieden werden.

TSVG sorgt für starkes Plus bei den extrabudgetären Leistungen

Neben coronabedingten Gründen sind auch die Auswirkungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zu beachten. So wird unter anderem die Behandlung neuer Patienten und die Vorhaltung von sogenannten Akut-Terminen durch die Vergütung außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) finanziell gefördert.

Die Gesamtvergütung erhöhte sich im Berichtszeitraum um 649 Millionen Euro (+6,5 Prozent) auf rund 10,6 Milliarden Euro. Das größte Plus wurde wiederum bei den extrabudgetären Leistungen erzielt, die um 29 Prozent stiegen. Dagegen ist die MGV um 6 Prozent gesunken – vor allem infolge der Bereinigung um die TSVG-Leistungen, die extrabudgetär honoriert werden.

Hausärzte mit Honorarplus von 3,6 Prozent

Im hausärztlichen Bereich erhöhte sich im dritten Quartal 2020 der Honorarumsatz je Arzt im Schnitt um 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 6,2 Prozent. Die Anzahl der Behandlungsfälle sank um 2,6 Prozent.

Höhere Zuwächse bei Fachärzten und Psychotherapeuten

Einen etwas höheren Honorarzuwachs als die Hausärzte konnten im Schnitt die Fachärzte und Psychologischen Psychotherapeuten erzielen. Bei den Fachärzten stieg der Honorarumsatz je Arzt um 5,7 Prozent. Dafür erhöhte sich die Behandlungsfallzahl um 1,0 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall wuchs um 6,6 Prozent.

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Psychologischem Psychotherapeuten stieg im Berichtszeitraum um 5,9 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall wuchs um 8,8 Prozent. Die Zahl der Behandlungsfälle stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,0 Prozent.

Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der GKV-Versicherten Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 25,0 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 75,0 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 49,2 Prozent des Honorarumsatzes.
  • Steuerzahlungen (15,8 Prozent)
  • berufsständische Altersversorgung (7,1 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.

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