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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Nagelspangenbehandlung künftig auch bei Podologen möglich

17.02.2022 - Vertragsärzte können künftig die Behandlung von eingewachsenen Zehennägeln mit Nagelkorrekturspangen als podologische Therapie verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat festgelegt, dass neben Ärzten auch Podologen die Behandlung durchführen dürfen. Die Regelungen in der Heilmittel-Richtlinie treten voraussichtlich zum 1. Juli in Kraft.

Im Jahr 2019 hatte das Bundessozialgericht geurteilt, dass die Nagelspangenbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich ärztliche Leistung ist (Vergütung über die Grund- und Versichertenpauschale) und nicht von Podologen erbracht werden darf.

Nach einem Beratungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun festgelegt, dass künftig auch Podologen eingewachsene Zehennägel (Unguis incarnatus) mit Nagelkorrekturspangen behandeln dürfen. In Kraft treten werden die Änderungen der Heilmittel-Richtlinie voraussichtlich zum 1. Juli 2022.

Verordnung auf Formular 13

Verordnungsfähig ist dann die Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten. Die Behandlung des Unguis incarnatus mittels Nagelkorrekturspange ist ein konservatives Verfahren.

Ärzte veranlassen die Leistung auf dem Verordnungs-Formular für Heilmittel (Muster 13, siehe Infokasten). Zur Sicherung der Behandlungsqualität hat der G-BA konkrete Vorgaben definiert. Dazu gehört insbesondere eine enge Abstimmung zwischen Podologie und verordnender Arztpraxis vor allem bei Behandlungen im Stadium 2 und 3.

Stadien des eingewachsenen Zehennagels

Die Nagelspangenbehandlung dient der Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten.

Das Krankheitsbild des Unguis incarnatus wird in Abhängigkeit vom Ausmaß und der Schädigung des umgebenen Gewebes in verschiedene Stadien/Schweregrade gegliedert. In der Fachliteratur ist die Unterteilung des Unguis incarnatus unter anderem in folgende drei Stadien gebräuchlich:

  • Stadium 1: Der Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen. Die Haut schmerzt und beginnt sich zu entzünden.
  • Stadium 2: Am Rand des eingewachsenen Nagels hat sich neues, entzündetes Gewebe (Granulationsgewebe) gebildet. Das Gewebe nässt und eitert.
  • Stadium 3: Der betroffene Nagelbereich ist chronisch entzündet und eitert immer mal wieder. Das Granulationsgewebe wächst bereits über den Nagel.

Nagelspangenbehandlung: Hinweise zur Verordnung, Durchführung und Abstimmung

Vertragsärzte verordnen eine Nagelspangenbehandlung auf dem Heilmittel-Formular (Muster 13).
Dort kreuzen sie „Podologische Therapie“ an, tragen die Diagnose L60.0 und die entsprechende Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog ein, die sich in Abhängigkeit des Stadiums des eingewachsenen Zehennagels ergibt:

  • UI 1 für Unguis incarnatus in Stadium 1 oder
  • UI 2 für Unguis incarnatus in Stadium 2 oder 3.

In Stadium 1 können bis zu 8 Einheiten auf einer Verordnung veranlasst werden, in Stadium 2 und 3 ist die Höchstmenge je Verordnung auf 4 Einheiten begrenzt, um eine regelmäßige ärztliche Wiedervorstellung in den höheren Stadien sicherzustellen.

Behandlungen durch Podologen sind begrenzt auf Anlage, Nachregulierung und Entfernung einer Nagelkorrekturspange; Diagnostik und konservative oder invasive Maßnahmen der Wundbehandlung bleiben ärztliche Leistungen.

Befestigungen einer Nagelkorrekturspange müssen ohne weitergehende Verletzung der geschädigten Haut oder des umliegenden, entzündlich veränderten Weichteilgewebes möglich sein.
Behandlungen in Stadium 2 und 3 erfolgen nur in enger Abstimmung mit der verordnenden Arztpraxis.

In Stadium 2 und 3 ist vor der Nagelspangenbehandlung, bei einer Verschlechterung des Krankheitsbildes sowie nach Abschluss der Behandlung eine Fotodokumentation zu führen.

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