Intravenöse Gabe von Immunglobulinen ab April neu abrechenbar
24.02.2022 - Für die intravenöse Gabe von Immunglobulinen mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten wird zum 1. April eine neue Abrechnungsmöglichkeit in den EBM aufgenommen. Dazu hat der Bewertungsausschuss diesen entsprechend angepasst.
Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Leistung für viele Indikationen im EBM bisher nicht adäquat abgebildet war. Konkret wird die Gebührenordnungsposition 02101 (165 Punkte / 18,59 Euro) „Infusionstherapie“ um einen obligaten Leistungsinhalt erweitert. Dadurch kann sie für Infusionstherapien mit Immunglobulinen bei einer Dauer von mindestens 60 Minuten berechnet werden.
Mengenentwicklung wird evaluiert
Die Finanzierung des zu erwartenden Mehrbedarfs erfolgt innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen. Das Institut des Bewertungsausschusses ist beauftragt, die Mengenentwicklung zu evaluieren. Auf dieser Basis wird der Bewertungsausschuss prüfen, ob Reglungsbedarf hinsichtlich der Finanzierung besteht.