Umfangreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung trotz Pandemie – KBV legt QS-Bericht für 2020 vor
24.02.2022 - Die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung ist auch in Zeiten der Pandemie auf einem sehr hohen Niveau. Das zeigt der jetzt erschienene Qualitätsbericht für 2020. Er veranschaulicht, dass es den Niedergelassenen gelungen ist, trotz der Herausforderungen durch die Corona-Krise die hohe Qualität mit zahlreichen Maßnahmen zu sichern und weiterzuentwickeln.
Vor dem Hintergrund der nicht vorhersehbaren Dynamik des Infektionsgeschehens sei es insbesondere zu Beginn der Corona-Pandemie erforderlich gewesen, Maßnahmen wie Prüfungen oder fallbezogene Besprechungen kurzfristig zu verschieben, resümierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Von solchen flexiblen Sonderregelungen sei allerdings nur im geringen Umfang Gebrauch gemacht worden.
Nur 20 Prozent weniger Stichprobenprüfungen
So haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Jahr 2020 bei mehr als 11.000 Ärztinnen und Ärzten die Behandlungsqualität stichprobenartig überprüft und dazu über 87.000 zufällig ausgewählte Patientendokumentationen gesichtet. Damit lag die Anzahl der arztbezogenen Stichprobenprüfungen nur etwa 20 Prozent unter dem Vorjahreswert, obwohl pandemiebedingt eine größere Reduzierung möglich gewesen wäre.
Auch andere QS-Maßnahmen wie Hygienekontrollen bei Koloskopien oder messtechnische Kontrollen bei der Hörgeräteversorgung wurden dem Bericht zufolge nur in dem Maße reduziert oder verschoben, soweit dies durch das Infektionsgeschehen erforderlich und die hohe Qualität der Patientenversorgung weiterhin gesichert war.
Pandemiebedingte Sonderregelungen
Um Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie durchführen zu können, hatte die KBV gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband frühzeitig befristete Sonderregelungen vereinbart. Einige davon sind weiterhin in Kraft. Ziel ist es, die hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Abweichungen zuzulassen, soweit dies durch das Infektionsgeschehen erforderlich ist.
Ausgenommen von den Sonderregelungen sind die in den QS-Vereinbarungen festgelegten Voraussetzungen zum Erhalt einer Genehmigung.
Rund 296.000 Genehmigungen
Zum Ende des Berichtsjahres hielten die Ärzte und Psychotherapeuten rund 296.000 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen – von der Abklärungskolposkopie bis zur Zervix-Zytologie. Diese müssen sie im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig bestätigen, was sie auch unter Pandemiebedingungen mit Erfolg taten.
Stärkere Sanktionierungen gab es weniger als im Vorjahr. So musste in insgesamt 284 Fällen (2019: 588) die Genehmigung widerrufen werden – insbesondere, weil spezielle Leistungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbracht wurden.
Besondere Qualitätsanforderungen für 50 Bereiche
In der ambulanten Versorgung gelten für rund 50 Leistungsbereiche besondere Qualitätsanforderungen. Dazu zählten ambulante Operationen, Ultraschall- und Röntgendiagnostik, Schmerztherapie und invasive Kardiologie. Ärzte, die Kassenpatienten diese Leistungen anbieten wollen, müssen bestimmte fachliche, räumliche oder gerätetechnische Vorgaben erfüllen, um eine Abrechnungsgenehmigung zu erhalten.
Befristete Aussetzungen von QS-Maßnahmen (Auswahl)
- Fallsammlungsprüfungen (Mammographie)
- Dokumentationsprüfungen durch Stichproben (u. a. Ultraschalldiagnostik)
- Präparateprüfungen (Zytologie)
- Hygieneprüfungen (Koloskopie)
- Konstanzprüfungen (Ultraschalldiagnostik)
- externe Qualitätssicherung in den Laboren
- messtechnische Kontrollen (Hörgerateversorgung)
- Wartungsprotokolle (Balneophototherapie)
- fallbezogene Besprechungen und Konferenzen (Schmerztherapie)
Kennzahlen der Qualitätssicherung im Jahr 2020
An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Psychotherapeuten 180.581 Genehmigungen zu verschiedenen Bereichen 296.061 Stichproben- / Dokumentationsprüfungen – in 24 Bereichen unter anderem bei der Koloskopie, der Mammographie, Akupunktur und Molekulargenetik 11.326 Geprüfte Patientendokumentationen 87.105 Frequenzüberprüfungen – hier wurden Mindestmengen für spezielle Untersuchungen festgelegt 3.560 Fortbildungen gemäß spezieller Qualitätssicherungsvorgaben 11.966 Gerätebezogene Prüfungen 12.945 Hygieneprüfungen – Praxisbegehungen im Rahmen der Genehmigungserteilung sowie Hygieneprüfungen durch ein anerkanntes Institut 2.727 Widerrufe wegen Wegfall der Qualifikationsvoraussetzungen 221 Widerrufe wegen negativer Prüfergebnisse 63