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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

eAU und eRezept müssen vor Einführung erst Praxistauglichkeit beweisen

04.03.2022 - Die Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronischem Rezept wird bis auf Weiteres verschoben. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt.

Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte er in der KBV-Veranstaltung „Im PraxisCheck“ am Donnerstagabend. Er wies auf die hohe Fehleranfälligkeit hin, auch sei der Nutzen nicht klar. „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen.“

Lauterbach kündigte eine „Strategiebewertung“ in seinem Ministerium an. Digitale Anwendungen „müssen einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben“, stellte er klar.

Lauterbach will ePA voranbringen

Einen solchen Nutzen sieht der Minister in der elektronischen Patientenakte (ePA), die er selbst der Politik im Jahr 2002 vorgeschlagen habe. Was wirklich helfen würde, sei die Digitalisierung von Befunden und Untersuchungen, damit Ärzte beispielsweise bei Zweitmeinungen keine dicken Aktenordner durchforsten müssten. Nötig sei eine Suchfunktion, mit der Ärzte in der ePA abgelegte Befunde schnell scannen könnten, sagte er.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und elektronisches Rezept (eRezept) seien dagegen nicht die Applikationen, bei denen Ärzte und Patienten sagen würden, „das bringt uns jetzt nach vorn“, fuhr Lauterbach fort. Beide Anwendungen würden nach ausreichender Testung dennoch kommen. Den Zeitpunkt ließ der Minister noch offen.

KBV-VV: gematik muss Verantwortung übernehmen

Die Digitalisierung war auch eines der Top-Thema der heutigen Vertreterversammlung (VV) der KBV. Vor dem Hintergrund des jüngsten Datenschutzproblems in der Telematikinfrastruktur (TI) wurde die gematik aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verantwortung im Rahmen des Zulassungsprozesses gerecht zu werden.  Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten müssen sich unbedingt darauf verlassen können, dass die Nutzung der für die TI erforderlichen Komponenten keine Gefährdung ihrer sensiblen Daten bedeutet.

Die VV verlangt vom Gesetzgeber eine umgehende Klarstellung, dass die datenschutzrechtliche Verantwortung für zentrale TI-Komponenten bei den verantwortlichen Herstellern und der gematik als Prüf- und Zertifizierungsinstanz liege. „Allen Versuchen, diese Verantwortung den Ärzten und Psychotherapeuten zuzuordnen, muss eindeutig und abschließend die Grundlage entzogen werden.“

Die KBV erwartet zudem, „dass diejenigen TI-Komponenten, die von der gematik für die Vertragsarztpraxen zugelassen sind auch uneingeschränkt einsatzfähig sind“, heißt es in einer Resolution. Angesichts der Meldungen über Kartenlesegeräte, die im Zusammenspiel mit bestimmten eGK-Typen die Systeme in den Praxen zum Abstürzen bringen, müsse sich gematik dafür verwenden, „dass die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit in den Praxen bürokratie- und kostenfrei hergestellt wird“. Dazu gehört, dass die Kosten für die avisierten Aufsatzgeräte zur Behebung des Problems übernommen werden.

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