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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche: Beratungen für neues Versorgungsprogramm

10.03.2022 - Nachdem für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen bereits ein neues Versorgungsprogramm beschlossen wurde, soll jetzt auch für Kinder und Jugendliche eines auf den Weg gebracht werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird im dafür entsprechend erweiterten Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung die Beratungen aufnehmen.

Ziel ist es, auch für unter 18-Jährige Regelungen zu erarbeiten, die eine bessere Koordination der Versorgung gewährleisten, den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung und umgekehrt erleichtern sowie durch abgestimmte Prozesse eine höhere Versorgungseffizienz ermöglichen. Die PraxisNachrichten werden berichten, sobald Details feststehen.

Programm für Erwachsene vor dem Start

Das Programm für die psychiatrische Komplexversorgung von Erwachsenen könnte im Sommer starten. Es wird erwartet, dass die dafür vorgesehenen Netzverbünde zum 1. Juli ihre Tätigkeit aufnehmen können.

In diesen Netzverbünden sollen Ärzte und Psychotherapeuten zusammengeschlossen sein, um in enger Kooperation mit Kliniken und qualifizierten Gesundheitsberufen wie Ergotherapeuten und Soziotherapeuten die Behandlung zu übernehmen und passgenaue Versorgungsangebote für psychisch schwer kranke Menschen bereitzustellen.

Formal geregelt ist die psychiatrische Komplexversorgung in der Richtlinie für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung von schwer psychisch erkrankten Erwachsenen (KSVPsych-RL). Der G-BA hatte diese Richtlinie im September 2021 beschlossen (die PraxisNachrichten berichteten), sie trat im Dezember in Kraft.

Verbesserung der Versorgung

Erste Ansprechpartner für die Patientinnen und Patienten in dem Programm sind die Bezugsärzte und Bezugspsychotherapeuten des Netzverbundes. Sie koordinieren die Therapie in enger Abstimmung mit den anderen Gesundheitsberufen.  

Aus Sicht der KBV kann die neue Richtlinie zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung eine deutliche Verbesserung für die bislang in der ambulanten Versorgung noch nicht ausreichend berücksichtigte Patientengruppe der schwer psychisch Erkrankten bedeuten. Von der geplanten Vernetzung der Angebote und der Koordination der Behandlung würden die Betroffenen deutlich profitieren.

Komplexer Behandlungsbedarf

Das Programm richtet sich insbesondere an schwer psychisch erkrankte Erwachsene mit einem komplexen psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.  Sie sollen einen schnelleren Zugang zu einer qualifizierten Versorgung erhalten. Zudem soll eine größere Kontinuität in der wohnortnahen Begleitung der Patienten durch Bezugsärzte und -psychotherapeuten und durch Vernetzung der an der Versorgung beteiligten Gesundheitsberufe und Einrichtungen erreicht werden.

Gesetzlicher Hintergrund

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 wurde der G-BA beauftragt, Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf zu beschließen.

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