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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Hilfsmittel zur häuslichen Pflege auch ohne ärztliche Verordnung

17.03.2022 - Pflegefachkräfte dürfen Pflegebedürftigen jetzt bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel empfehlen, die diese bei ihrer Krankenkasse beantragen. Eine ärztliche Verordnung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Voraussetzung ist, dass die Pflegefachkräfte die Betroffenen selbst betreuen und diese die Hilfsmittel im häuslichen Umfeld benötigen. Für die Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist weiterhin die Pflegeeinrichtung selbst verantwortlich.

Hintergrund für die neue Regelung ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz. Der GKV-Spitzenverband hat daraufhin entsprechende Richtlinien beschlossen, die seit Januar gelten. Darin ist festgelegt, welche fachlichen Anforderungen die Pflegefachkräfte erfüllen müssen und welche Hilfs- und Pflegehilfsmittel sie in welchen Fällen empfehlen dürfen.  

Liste mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln

Grundsätzlich gilt: Die empfohlenen Hilfs- und Pflegehilfsmittel müssen zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Da nicht alle im Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführten Produkte dieser Zielsetzung dienen, sind im Anhang II der Richtlinien die Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aufgelistet, die Pflegefachkräfte empfehlen können. Dazu zählen Produkte wie Duschhilfen, Toilettenstühle, Pflegebetten oder Lagerungsrollen.

Formular zur Bewilligung des Hilfsmittels

Pflegekräfte nutzen zur Empfehlung der Leistung ein eigens dafür vorgesehenes Formular. Dieses leitet der Versicherte im Anschluss an einen Hilfsmittel-Leistungserbringer weiter, der auf dieser Basis einen Leistungsantrag bei der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse stellt.

Pflegekräfte müssen bei der Entscheidung über eine Empfehlung das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Darüber hinaus prüfen die Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit der empfohlenen Hilfsmittelversorgung.

Wenn alle Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind, können sich die Pflegebedürftigen bei einem Hilfsmittelerbringer ihrer Wahl ohne ärztliche Verordnung mit dem empfohlenen Produkt versorgen lassen.

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