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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Lieferengpass Tamoxifen: Nur Packungsgröße N1 verordnen

17.03.2022 - Angesichts des anhaltenden Lieferengpasses für tamoxifenhaltige Arzneimittel appelliert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erneut an Ärztinnen und Ärzte, vorerst ausschließlich N1-Packungen mit 30 Tabletten zu verordnen. Nur so könne sichergestellt werden, dass alle Patientinnen und Patienten die für sie notwendigen Tabletten erhielten.

Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte bereits Anfang März einen entsprechenden Appell an Ärzte und Ärztinnen gerichtet. Aktuell liegen dem BfArM jedoch Hinweise vor, dass immer noch Großpackungen (N3) verordnet und abgegeben werden. Daher der erneute Aufruf, ausschließlich N1-Packungen mit 30 Tabletten zu verordnen.

Der Beirat geht davon aus, dass sich die Versorgungslage ab Mai deutlich entspannen wird, sodass die Verordnung kleinerer Packungen nur kurzzeitig erforderlich ist.

Maßnahmen zur Abmilderung der Lieferengpässe

Der Beirat hatte im Februar verschiedene Maßnahmen zur Abmilderung der Lieferengpässe bei tamoxifenhaltigen Arzneimitteln beschlossen (die PraxisNachrichten berichteten).

Von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AMWF) wurden aktuelle Therapieempfehlungen zu Tamoxifen veröffentlicht und auch auf der Homepage des BfArM publiziert.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte einen Versorgungsmangel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG, § 79 Absatz 5) bekanntgemacht. Damit haben die zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit, Ausnahmen von den Regelungen des AMG zu gestatten, beispielsweise den Import tamoxifenhaltiger Arzneimittel.

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