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PET/CT bei Hodgkin-Lymphom ab 1. April häufiger berechnungsfähig – vier neue GOP im EBM

17.03.2022 - Bei Erwachsenen mit einem Hodgkin-Lymphom können PET/CT-Untersuchungen ab April zwei- statt wie bisher einmal im Quartal berechnet werden. Das Gleiche gilt für Kinder und Jugendliche mit einem malignen Lymphom. In den EBM werden dazu vier neue Gebührenordnungspositionen aufgenommen.

Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. Juli 2021 zur Erweiterung des Leistungsanspruches auf Untersuchungen mittels Positronenemissionstomographie/ Computertomographie (PET/CT) bei Hodgkin-Lymphomen.

Der Anspruch gilt demnach für alle Stadien (früh, intermediär, fortgeschritten) und umfasst neben dem initialen Staging auch das Interim-Staging und das Staging nach Rezidiv. In diesem Zusammenhang kann es notwendig sein, zwei PET-Untersuchungen innerhalb desselben Quartals durchzuführen.

Neue GOP im EBM

Der Bewertungsausschuss (BA) hat daher analog zu den vier bestehenden Gebührenordnungspositionen (GOP 34700 bis 34703) im EBM vier neue GOP ausschließlich für PET/CT-Untersuchungen bei Hodgkin-Lymphomen bei Erwachsenen sowie malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen in den Abschnitt 34.7 EBM aufgenommen (34704 bis 34707, siehe Tabelle).

Die obligaten und fakultativen Leistungsinhalte sowie die Bewertung der neuen GOP entsprechen den bereits bestehenden. Im Unterschied dazu können die vier neuen GOP aber bis zu zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden.

Des Weiteren ist bei medizinischer Notwendigkeit die Berechnung der neuen GOP 34705 und 34707 mit diagnostischer CT auch möglich, wenn im selben Quartal bereits eine diagnostische CT-Untersuchung des Körperstammes beziehungsweise von Teilen des Körperstammes durchgeführt wurde.

Außerdem wurde im EBM klargestellt, dass die bestehenden GOP nicht für die Indikationen angesetzt werden können, für die ab April die neuen GOP in den EBM aufgenommen wurden.

Genehmigung der KV erforderlich

Die Ausführung und Abrechnung von PET/CT-Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig.

Welche Fachgruppen eine Genehmigung beantragen können und welche apparativen und weiteren Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, definiert die Qualitätssicherungsvereinbarung PET/CT. Näheres dazu stellt die KBV auf der Themenseite PET/CT bereit.

Die vier neuen GOP im Überblick

PET oder PET/CT Körperstamm Teile des Körperstammes
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen GOP 34704
Bewertung: 4.456 Punkte / 502,02 Euro
GOP 34706
Bewertung: 3.565 Punkte / 401,64 Euro
mit diagnostischer CT GOP 34705
Bewertung: 5.653 Punkte / 636,88 Euro
GOP 34707
Bewertung: 4.523 Punkte / 509,57 Euro
Die GOP 34704 und 34705 sind insgesamt maximal zweimal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Gleiches gilt für die GOP 34706 und 34707.
Sachkosten: Die Sachkosten bei Verwendung des Radionuklids F-18-Fluorodesoxyglukose sind über die Kostenpauschale 40584 im Abschnitt 40.10 des EBM berechnungsfähig.

 

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