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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Schlussspurt im Zi-Praxis-Panel: Teilnahme noch bis 15. April möglich

24.03.2022 - Die Frist für die Teilnahme am Zi-Praxis-Panel zur wirtschaftlichen Situation der Praxen ist nochmals um zwei Wochen verlängert worden. Zwar endet die Erhebung offiziell am 31. März, doch werden bis zum 15. April auch noch jene Ärzte und Psychotherapeuten erfasst, die ihre Dateneingabe erst bis dahin abgeschlossen haben.

Mit dem Praxis-Panel untersucht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) jährlich die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen in den Praxen. Besonders wichtig in der aktuellen Erhebung ist der Themenschwerpunkt zur Ausbildung von Praxispersonal. Dazu waren etwa 58.000 Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten angeschrieben worden. Mit den erhaltenen Zugangsdaten können die Angeschriebenen hier online an der Befragung teilnehmen. Das Praxis-Panel erfolgt seit 2010 im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV.

Zweiteiliger Online-Fragebogen

Die Befragung findet online statt. Im ersten Schritt geben Praxen Angaben zu Personal und Management an. Im zweiten Teil geht es um die Finanzdaten. Diese sollen vom Steuerberater ausgefüllt werden.

Für die Teilnahme erhalten Praxen eine Aufwandsentschädigung. Zudem bekommen sie nach Abschluss der Datenauswertung einen individuellen Praxisbericht mit Vergleichskennzahlen. Anhand dessen können sie einschätzen, wo ihre Praxis im Vergleich zu anderen Kollegen der Fachgruppe wirtschaftlich steht.

Für Ärzte und Psychotherapeuten, die Fragen zum Praxis-Panel haben, hat das Zi eine Hotline eingerichtet: 0800 4005-2444 (Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr).

Wichtige Daten für Honorarverhandlungen

Mit der Erhebung des Zi-Praxis-Panel stehen wichtige Daten für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen bereit. Diese sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zu berücksichtigen.

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