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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: jährliche Anpassungen beschlossen

24.03.2022 - In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung können künftig auch Gesundheitsapps verordnet werden. Dies ist eine von mehreren Neuerungen in den Appendizes, die der Gemeinsame Bundesausschuss jährlich an den EBM anpasst.

In der ASV-Richtlinie wurde klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte auch für ASV-Patientinnen und Patienten krankheitsbezogen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen können. Für die Erstverordnung wurde die Gebührenordnungsposition 01470 in die Appendizes der ASV-Anlagen zu den verschiedenen Indikationen aufgenommen.

Gynäkologische Tumoren: Mamma-MRT

Eine MRT-Untersuchung der Mamma ist in der ASV unter bestimmten Voraussetzungen bei weiteren Indikationen möglich, beispielsweise bei hoher Dichte des Drüsenkörpers und bei invasiv lobulärem Karzinom.  

Gastrointestinale und urologische Tumoren: PET/CT

Eine weitere Anpassung betrifft die PET-/CT-Diagnostik bei bestimmten Krebserkrankungen. So wurde die Untersuchung von gastrointestinalen und urologischen Tumoren mittels Positronenemissionstomographie (PET) und Computertomographie (CT) präzisiert und um weitere Indikationen ergänzt.

Eine PET/CT bei Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen neuroendokrinen Tumoren ist beispielsweise auch zur Ausbreitungsdiagnostik, Rezidivdiagnostik, Erhebung des Rezeptorstatus vor nuklearmedizinischer Therapie sowie zur einmaligen Therapiekontrolle möglich.

Bei Patienten mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit progredienter Erkrankung wurde eine PET/CT zur Indikationsstellung einer Therapie mit Lutetium-177-PSMA als neue Leistung aufgenommen.

Rheuma und Hauttumoren: Keine Anpassungen

In zwei Punkten wurde die KBV in den Verhandlungen im G-BA überstimmt: So wurden bei der ASV-Anlage Hauttumoren die histopathologischen Leistungen für Dermatologinnen und Dermatologen mit Zusatzweiterbildung Dermatopathologie nicht geöffnet und das Leistungsspektrum bei den rheumatologischen Erkrankungen nicht erweitert.

BMG prüft Beschluss

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun zunächst zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA vom 18. März zu prüfen. Bei erfolgter Nichtbeanstandung wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft.

ASV: Interdisziplinär in Praxen und Kliniken

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist ein Versorgungsbereich für Patientinnen und Patienten, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden. Interdisziplinäre Teams aus Praxis- und Klinikärzten übernehmen die ambulante hochspezialisierte Behandlung.

Wie der Versorgungsbereich funktioniert, regelt die ASV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. In den Anlagen werden die allgemeinen Regeln für jede ASV-Indikation konkretisiert.

Appendix

Der Appendix enthält sämtliche Untersuchungen und Behandlungen, die ASV-Berechtigte bei einer ASV-Erkrankung abrechnen können. Im ersten Abschnitt sind die Gebührenordnungspositionen des EBM aufgeführt. Im zweiten Abschnitt finden sich die Leistungen, die noch nicht Bestandteil des EBM sind. Der Appendix ist Teil der Anlagen zur ASV-Richtlinie, in denen jeweils die einzelnen ASV-Indikationen konkretisiert werden.

Die aktuellen Abrechnungsgrundlagen für die einzelnen ASV-Krankheiten stellt das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) online bereit:

InBA: Abrechnungsfähige Leistungen in der ASV

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