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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Gutachtertätigkeit Psychotherapie: Bewerbungsverfahren 2022 startet

14.04.2022 - Für eine Gutachtertätigkeit in der ambulanten Psychotherapie können sich Interessierte vom 15. April bis 30. Juni online bei der KBV bewerben. Gutachterinnen und Gutachter werden zum 1. Januar 2023 für fünf Jahre bestellt.

Die offizielle Ausschreibung wird am Freitag (15. April) im Deutschen Ärzteblatt und in der nachfolgenden PP-Ausgabe veröffentlicht. Sie bezieht sich auf alle Therapieverfahren sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche (Ausnahme: Systemische Therapie nur bei Erwachsenen).

Bewerbungen nimmt die KBV bis zum 30. Juni ausschließlich über ein Online-Formular entgegen. Neu ist, dass im Rahmen der Online-Bewerbung ein vollständig ausgefülltes Nachweis-Formular für die Supervisoren- und Dozententätigkeit verwendet werden muss. Dieses darf auf Anfrage der Bewerberinnen und Bewerber beispielsweise durch psychotherapeutische Ausbildungsinstitute oder zugelassene Weiterbildungsstätten ausgefüllt werden.

Die Formulare und konkreten Bewerbungsmodalitäten stellt die KBV hier bereit.

Hinweis für aktuelle Gutachterinnen und Gutachter

Bereits bestellte Gutachterinnen und Gutachter können bis zum 31. Dezember 2022 tätig bleiben. Möchten sie ihre Gutachtertätigkeit fortsetzen, müssen sie sich erneut bewerben. Hierfür teilen sie Änderungen der bereits vorgelegten Nachweise mit und weisen eine aktuell andauernde vertragsärztliche Tätigkeit sowie eine jeweils aktuell andauernde Supervisoren- und Dozententätigkeit nach.

Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie

Gutachterinnen und Gutachter werden von der KBV im Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband alle fünf Jahre neu bestellt.

Das Gutachterverfahren dient dazu festzustellen, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind. Hierzu prüfen bestellte Gutachterinnen und Gutachter den Antrag auf Psychotherapie des Patienten mitsamt dem Bericht des Therapeuten unter fachlichen Gesichtspunkten.

Das Gutachterverfahren soll jedoch aufgrund gesetzlicher Änderungen abgeschafft werden, sobald der Gemeinsame Bundesausschuss ein neues Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie eingeführt hat (die PraxisNachrichten berichteten).

Der kommende Bestellungszeitraum – vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 – steht daher unter dem Vorbehalt der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe in Paragraf 92 Absatz 6a Satz 6 SGB V. Bis zur vollständigen flächendeckenden Umsetzung des Qualitätssicherungsverfahrens soll das bestehende Gutachterverfahren fortgeführt werden.

Bewerbung Gutachtertätigkeit: Hinweise zu den Qualifikationskriterien

Ausführliche Informationen zu den einzureichenden Dokumenten und Qualifikationskriterien für die einzelnen Therapieverfahren finden Sie hier.

Möchten Sie als Gutachterin oder Gutachter tätig werden, reichen Sie im Online-Formular Nachweise ein über Ihre:

  1. Grundqualifikation
  2. Abgeschlossene Weiterbildung bzw. Fachkunde
  3. Fünfjährige Berufstätigkeit
  4. Fünfjährige und aktuell andauernde Dozenten- und Supervisorentätigkeit - nur mit Nachweis-Formular
  5. Dreijährige und aktuell andauernde vertragsärztliche Tätigkeit

Bewerbungs-Tipp: Wenn Sie bereits langjährig in eigener Praxis niedergelassen sind, können Sie die Punkte 2, 3 und 5 gegebenenfalls mit einem vollständigen Arztregister-Auszug nachweisen, vorausgesetzt die relevanten Angaben sind in diesem enthalten. In diesem Fall wären drei Dokumente für die Bewerbung ausreichend:

  • Approbationsurkunde als PP/KJP oder Facharztzeugnis im P-Fach
  • Vollständig ausgefülltes Nachweis-Formular zur Dozenten- und Supervisorentätigkeit
  • Aktueller und vollständiger Arztregister-Auszug oder Nachweis der Kassenärztlichen Vereinigung, der die entsprechenden Tätigkeitszeiträume und Abrechnungsgenehmigungen derjenigen Psychotherapieverfahren (inkl. Altersgruppen, ggf. Gruppentherapie) enthält, auf die sich die Bewerbung bezieht

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