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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

KBV-Umfrage zum aktuellen Stand von eAU und eRezept in den Arztpraxen gestartet

21.04.2022 - Zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zum elektronischen Rezept erhebt die KBV erneut das aktuelle Stimmungsbild in den Praxen. Vertragsärzte und deren Teams können bis zum 28. April an einer Online-Umfrage teilnehmen. Ziel ist es, einen Überblick über den Stand der Einführung zu erhalten.

Die KBV möchte vor dem offiziellen Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 1. Juli herausfinden, wie weit die Niedergelassenen mit ihren Vorbereitungen sind und welche Probleme es gibt. Wie viele Praxen nutzen bereits die eAU und wie läuft der digitale Versand an die Krankenkassen? Von Interesse sind auch die Gründe, weshalb Praxen noch keine eAU an die Krankenkassen senden.

Zweites Thema der Online-Befragung ist das elektronische Rezept (eRezept). Das eRezept wird seit Beginn dieses Jahres bundesweit in einer verlängerten Testphase unter Koordination der gematik erprobt. Für die flächendeckende Einführung gibt es keine verpflichtende Terminierung, der Zeitpunkt hängt von den Testergebnissen ab. Die KBV hatte hier zuletzt einen „geregelten, wissenschaftlich begleiteten Modellversuch“ gefordert. Unabhängig davon sollten sich Praxen die notwendigen Komponenten für das eRezept besorgen.

Praxen, die am Feldtest der gematik teilnehmen wollen, melden sich bei ihrem PVS-Hersteller. Nähere Informationen bietet die gematik hier.

Ernüchterung bei eAU und Co Anfang des Jahres

Bereits im Januar hatte die KBV eine erste Online-Befragung durchgeführt und daraus Forderungen für die Digitalisierung in Arztpraxen und die Einführung neuer TI-Anwendungen abgeleitet.

Die Ergebnisse haben gezeigt, dass Anfang des Jahres zwar schon fast jede zweite Arztpraxis (rund 40 Prozent) über das Softwaremodul für die eAU verfügte, doch lediglich jede fünfte Praxis die Bescheinigungen für die Krankenkasse auch digital übermitteln konnte. Ein ausschließlich elektronischer Versand war bislang nur 13 Prozent der Praxen möglich (die PraxisNachrichten berichteten).

Als Gründe, warum die eAU in ihrer Praxis im Januar noch nicht möglich war, gaben die Befragten vor allem Probleme mit dem KIM-Dienst und dem Update des Praxisverwaltungssystems an.

Hier geht’s zur Befragung

Praxen, die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen beziehungsweise Arzneimittelverordnungen ausstellen, können hier an der Befragung teilnehmen. Eine Teilnahme dauert etwa 5 Minuten und ist bis einschließlich 28. April, 12 Uhr möglich.

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