Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Finanzierung der Aufsätze für störanfällige Kartenterminals geklärt

28.04.2022 - Die Finanzierung der Aufsätze für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico / Worldline Healthcare GmbH ist geklärt. Praxen, die mit diesen Geräten arbeiten, erhalten einen „Kartenterminal-Zuschlag“ von 35,46 Euro. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Bundesschiedsamtes geeinigt.

Die Pauschale enthält die Kosten für den Aufsatz und für den Versand. Für größere Praxen, die mehrere Kartenterminals dieses Herstellers am Empfang nutzen, ist die Pauschale entsprechend höher (s. Infobox).

Anspruch haben alle Praxen, die stationäre eHealth-Kartenterminals von Ingenico am Empfang im Einsatz haben und bis Ende September 2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind.

Aufsatz soll EDV-Abstürze verhindern

Der Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten der Generation 2.1 zu technischen Abstürzen kommt. Dieses Problem tritt seit Anfang des Jahres vermehrt auf und führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs.

Als Grund für die Störung hatte die gematik, die die Terminals zugelassen hat, elektrostatische Entladungen angegeben. Diese entstehen offenbar, wenn eine neue Gesundheitskarte in das Kartenterminal ORGA 6141 online gesteckt wird. Die Firma Ingenico stellt nun Kartenterminal-Aufsätze zum Einstecken der Karten bereit, um das Problem zu beheben.

Die Aufsätze sollen ab Mai zur Verfügung stehen. Praxen, die einen Aufsatz benötigen, wenden sich an ihren TI-Dienstleister oder direkt an Ingenico. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico

Praxisgröße Pauschale für Aufsatz inklusive Versandkosten*
bis zu 3 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis 35,46 Euro
4 bis zu 6 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis 66,28 Euro
mehr als 6 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis 97,10 Euro
*Die Auszahlung der Pauschale erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten