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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Auch Internisten ohne Schwerpunkt können Genehmigung zur Polygraphie erhalten

05.05.2022 - Auch Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt können jetzt eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Polygraphie erhalten. Die Qualitätssicherungsvereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen wurde angepasst.

Voraussetzung für die KV-Genehmigung ist wie bei den anderen Fachgruppen die erfolgreiche Teilnahme an einem 30-Stunden-Kurs. Dieser muss die Vermittlung von Grundlagen der Ätiologie, Pathophysiologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik von schlafbezogenen Atmungsstörungen unter Einbeziehung praktischer Übungen zur Auswertung einfacher Schläfrigkeitstests und zur Registrierung der klinisch relevanten Parameter mit verschiedenen Polygraphie-Systemen beinhalten.

Näheres dazu ist in der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen geregelt.

Aufnahme von Internisten ohne Schwerpunkt

Bisher führt die Qualitätssicherungsvereinbarung unter den Fachärzten, die auch ohne eine Zusatzbezeichnung Schlafmedizin eine Genehmigung zur Polygraphie erhalten können, den „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ an.

Dieser Facharzt war eine Folge der Zusammenlegung, später aber wieder erfolgten Trennung der Gebiete „Innere Medizin“ und „Allgemeinmedizin“. Die Facharztbezeichnung darf aus europarechtlichen Gründen nicht geführt werden.

Für den Facharzt für Innere Medizin wurden in die neue Muster-Weiterbildungsordnung 2018 schlafmedizinische Inhalte aufgenommen. Daher wird in der Qualitätssicherungsvereinbarung die Facharztbezeichnung Innere und Allgemeinmedizin gestrichen und der Facharzt für Innere Medizin (neben dem Gebiet Allgemeinmedizin) aufgenommen.

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