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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Serviceheft zu Verordnungen in Psychotherapiepraxen neu aufgelegt

19.05.2022 - Immer mehr Leistungen können auch in Psychotherapiepraxen verordnet werden – ob Ergotherapie, medizinische Reha oder psychiatrische häusliche Krankenpflege. Die KBV hat jetzt ihre Broschüre „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ neu aufgelegt.

Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können seit einigen Jahren Soziotherapie, medizinische Reha, Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen. Hinzu kamen 2021 Ergotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP).

Der Behandlungsspielraum hat sich dadurch noch einmal vergrößert. Denn früher durften all diese Leistungen ausschließlich ärztlich veranlasst werden.

Hinweise zur Verordnung

In dem Serviceheft „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ werden die wichtigsten Regeln und Grundlagen der Verordnung vorgestellt. Jeder Leistungsbereich, ob Ergotherapie, pHKP oder Soziotherapie, wird näher vorgestellt: Was gehört dazu? Welche Indikationen müssen vorliegen? Wie ist das Formular auszufüllen?

Auf 20 Seiten sind die wichtigsten Informationen grafisch anschaulich aufbereitet. Zwar gelten generell dieselben Vorgaben wie für Vertragsarztpraxen und es werden beispielsweise die gleichen Formulare zur Verordnung verwendet. Aber es gibt auch Unterschiede, vor allem beim Indikationsspektrum, die in dem Heft erläutert werden.

Serviceheft bestellen oder online nutzen

Das Serviceheft „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ aus der Reihe PraxisWissen können Praxen kostenlos herunterladen oder über die Warenkorb-Funktion als gedrucktes Exemplar bei der KBV bestellen (siehe "Mehr zum Thema" unten).

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