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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Vergütung ärztlicher Leistung jetzt auch bei vorläufig aufgenommenen DiGA geregelt

19.05.2022 - Für erstattungsfähige Gesundheits-Apps, die vorläufig in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen werden, gibt es seit 1. Mai eine neue Vergütungspauschale. Damit werden zusätzliche ärztliche und psychotherapeutische Leistungen honoriert, die bei der Anwendung einiger digitaler Gesundheitsanwendungen erforderlich sind.

Die neue Pauschale 86700 (7,12 Euro) vergütet die ärztlichen beziehungsweise psychotherapeutischen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verlaufskontrolle und Auswertung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) erforderlich sind. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Pauschale 86700 für Verlaufskontrolle und Auswertung

Die Pauschale kann pro DiGA bis zu zweimal im Krankheitsfall (=Jahr) abgerechnet werden, allerdings nicht neben der Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 (18 Punkte) für das Ausstellen der Erstverordnung derselben DiGA. Die Erstverordnung ist bis zum 31. Dezember 2022 für alle DiGA berechnungsfähig – für vorläufig und für dauerhaft aufgenommene digitale Gesundheitsanwendungen.

Eigene Pauschale für Kinder und Jugendliche

Neu ist ferner, dass nunmehr auch Kinder- und Jugendärzte eine Vergütung für die Verordnung von Gesundheits-Apps erhalten. Bisher wurden drei DiGA für 12- bis 17-Jährige vorläufig zur Erprobung in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen (Mawendo, companion patella und Rehappy).

Die Abrechnung der Erstverordnung für Kinder und Jugendliche erfolgt über eine gesonderte Pauschale 86701 (2 Euro), die grundsätzlich  der GOP 01470 entspricht. Sie ist ebenso bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Bei den DiGA Mawendo und companion patella, die bei Erkrankungen der Kniescheibe unterstützend eingesetzt werden können, ist nach Festlegung des BfArM eine Verlaufskontrolle durch den Arzt nötig. Somit können Kinder- und Jugendärzte hier die neue Pauschale 86700 für die Verlaufskontrolle und Auswertung abrechnen.

Neue GOP für dauerhaft aufgenommene DiGA

Darüber hinaus wird für die DiGA Vivira, die dauerhaft im BfArM-Verzeichnis aufgenommen wurde und bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) verordnet werden kann, eine neue GOP in den EBM aufgenommen. Die GOP 01472 (64 Punkte / 7,21 Euro) kann ab 1. Juli für die Verlaufskontrolle und Auswertung von Hausärzten, Internisten ohne Schwerpunkt, Orthopäden und Fachärzten für Chirurgie abgerechnet werden.

Versicherte haben Anspruch

Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen. Dabei handelt es sich um Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Diese sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Welche Anwendungen das genau sind, legt das BfArM im DiGA-Verzeichnis fest.

Dauerhaft oder vorläufig – was heißt das?

Eine dauerhafte Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis erfolgt, wenn der Hersteller einen positiven Versorgungseffekt nachweisen kann. Eine digitale Gesundheitsanwendung kann auch vorläufig zur Erprobung (für längstens 24 Monate) aufgenommen werden. Sofern der erforderliche Nachweis in dieser Zeit erbracht wird, wird sie anschließend dauerhaft gelistet.

„Vorläufig aufgenommene“ DiGA, für die das BfArM ärztliche bzw. psychotherapeutische Leistungen bestimmt hat

DiGA Anwendung Vergütung
Zanadio Adipositas Erstverordnung: GOP 01470 (18 Punkte / 2,03 Euro)

Ärztliche Leistung: 86700 (7,12 Euro)
Invirto – Die Therapie gegen Angst Agoraphobie mit und ohne Panikstörung / Soziale Phobien
Cankado Pro-React Onco Bösartige Neubildung der Brustdrüse
Oviva Direkt für Adipositas Adipositas
compagnion patella (auch für 12- bis 17-Jährige) Krankheiten im Patellofemoralbereich / Chondromalacia patellae / Tendinitis der Patellarsehne Für Erwachsene:

Erstverordnung: GOP 01470 (18 Punkte / 2,03 Euro)

Ärztliche Leistung: 86700 (7,12 Euro)

Für Kinder:

Erstverordnung: 86701 (2 Euro)

Ärtliche Leistung: 86700 (7,12 Euro)
Mawendo (auch für 12- bis 17-Jährige) Krankheiten der Patella

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