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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Coronavirus-Impfverordnung bis 25. November verlängert – Praxen können bis dahin wie gewohnt weiterimpfen

24.05.2022 - Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirus-Impfverordnung bis zum 25. November 2022 verlängert. Die Änderungen wurden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit kann das Impfen gegen COVID-19 unverändert fortgeführt werden.

Die Verordnung, die unter anderem den Anspruch auf die Impfung sowie die Abrechnung und Vergütung regelt, wäre am 31. Mai ausgelaufen. Eine Verlängerung war nach derzeitiger Rechtslage maximal bis zum 25. November möglich – ein Jahr nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

KBV will Verlängerung bis mindestens Ende März 2023 erreichen

Die KBV begrüßt die Verlängerung der Impfverordnung. Gleichwohl ist sie der Auffassung, dass der Geltungszeitraum mit Blick auf den Herbst und Winter mindestens bis 31. März 2023 ausgeweitet werden sollte, um die Impfkampagne nahtlos fortsetzen zu können. Hierzu müssen die rechtlichen Vorgaben für die Coronavirus-Impfverordnung im SGB V angepasst werden. Ein Systemwechsel Ende November 2022 sollte dringend vermieden werden. Zu diesem Zeitpunkt waren in den vergangenen beiden Jahren die Infektionszahlen sprunghaft angestiegen.

Mit Ende der Coronavirus-Impfverordnung muss die COVID-19 Impfung in die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und damit in die Regelversorgung überführt werden. Dazu müssen beispielsweise der Bestellprozess und die Vergütung in den regionalen Impfvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen neu geregelt werden. Von der Zulassung abweichende Impfungen wären dann nicht mehr möglich.

Auch Zahnärzte dürfen jetzt impfen

Neu in der verlängerten Coronavirus-Impfverordnung sind Regelungen bezüglich Zahnarztpraxen und Impfzentren. Künftig dürfen auch niedergelassene Zahnärzte die Impfung verabreichen. Außerdem können Impfzentren und mobile Impfteams Geflüchteten aus der Ukraine Impfungen gegen COVID-19 und weitere Schutzimpfungen – ergänzend zu den Arztpraxen – anbieten.

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