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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

HPV-Test: Vergütung wird ab Juli angehoben

25.05.2022 - Der Nukleinsäurenachweis humaner Papillomviren, kurz HPV-Test, zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird ab 1. Juli höher vergütet. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.

Beim präventiven HPV-Test nach den Gebührenordnungspositionen 01763, 01767 und der Genotypisierung bei positivem HPV-Test nach der Gebührenordnungsposition 01769 steigt die Vergütung auf 168 Punkte (18,93 Euro; bisher 153 Punkte/17,24 Euro).

Für den kurativen HPV-Test nach der Gebührenordnungsposition 32819 wird die Vergütung ab Juli auf 21 Euro angehoben (bisher 18,80 Euro). Die Gebührenordnungsposition 32819 beinhaltet dabei auch die Genotypisierung bei positivem HPV-Nachweis.

Wechsel des Intervalls

Die Neufassung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Früherkennung Zervixkarzinom führte zum 1. Januar 2020 für alle Frauen ab dem 35. Lebensjahr im Rahmen der Krebsfrüherkennung zu einem Wechsel von einem einjährigen zu einem dreijährigen Untersuchungsintervall.

Infolge dessen kommt es für die Jahre 2021 und 2022 zu einer rückläufigen Auslastung der HPV-Diagnostik. Mit der Anhebung der Bewertung im EBM berücksichtigt der Bewertungsausschuss diese Besonderheit einer stark schwankenden Auslastung von Geräten und Personal, die in den Zwischenjahren eines Untersuchungsintervalls dennoch unverändert vorgehalten werden müssen.

Organisierte Krebsfrüherkennung

Frauen ab 35 wird nach der oKFE-RL ein Screening auf Gebärmutterhalskrebs angeboten: Dabei wird für sie seit Januar 2020 der Pap-Abstrich mit einem Test auf humane Papillomviren kombiniert (Ko-Testung). Ist das Ergebnis unauffällig, erfolgt die nächste Ko-Testung nach drei Jahren.

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