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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Neues Reha-Formular ab Juli – KBV bietet PraxisInfo

09.06.2022 - Die Reha-Verordnung ändert sich zum 1. Juli. Arzt- und Psychotherapiepraxen müssen dann neue Formulare verwenden. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber den Zugang zur Reha erleichtern will. Was sich konkret ändert und neu auf dem Reha-Formular 61 ist, hat die KBV in einer PraxisInfo zusammengefasst.

Darin werden die Details der Änderungen dargestellt. So sollen die Krankenkassen bei der Verordnung einer geriatrischen Reha nicht mehr prüfen, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist, sofern die verordnenden Ärzte alle erforderlichen Angaben machen.

Auch müssen Ärzte und Psychotherapeuten künftig bei jeder Reha-Verordnung die Einwilligung der Versicherten einholen, ob sie einer Übersendung der gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes an die verordnende Praxis zustimmen und ob sie wollen, dass die Krankenkassenentscheidung an Dritte, zum Beispiel Angehörige, übermittelt wird. Die Versichertenentscheidung ist auf dem Reha-Formular zu dokumentieren.

Rechtzeitig Formulare bestellen

Die Einführung des neuen Formulars 61 erfolgt zum Stichtag 1. Juli. Deshalb dürfen die bisher gültigen Formulare (Muster 61 „Stand 4.2020“) ab dem dritten Quartal 2022 nicht aufgebraucht werden – Praxen müssen neue Formulare bestellen. Dies erfolgt über die reguläre Formularbestellung.

Das neue Formular 61 wurde bereits den Softwareherstellern zur Einbindung in die Praxisverwaltungssysteme bereitgestellt.

Hinweis zur Vergütung

Um die Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der Reha-Richtlinie im EBM abzubilden, finden Beratungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband statt. Sobald eine Entscheidung getroffen ist, werden die PraxisNachrichten informieren.

PraxisInfo kostenfrei herunterladen

Die PraxisInfo „Neues Reha-Formular ab 1. Juli: Zusätzliche Angaben bei geriatrischer Reha und Dokumentation von Einwilligungen“ kann kostenfrei heruntergeladen werden (siehe „Mehr zum Thema“).

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