Videosprechstunden bei psychotherapeutischer Behandlung in der Unfallversicherung weiter möglich
16.06.2022 - In der Unfallversicherung kann die psychotherapeutische Behandlung per Videosprechstunde auch nach Auslaufen der Corona-Sonderregelung Ende Juni durchgeführt und abgerechnet werden.
Dazu werden ab 1. Juli zwei neue Ziffern in das Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren (Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) aufgenommen.
Konkret handelt es sich um die Gebührennummern P 40 und P 41 für die videobasierte Durchführung indizierter psychotherapeutischer Diagnostik und Behandlungsmaßnahmen.
Dabei kann die P 40 für die psychotherapeutische Behandlung innerhalb und außerhalb der maximal 5 probatorischen Sitzungen à 50 Minuten berechnet werden und beträgt 135 Euro. Bei der P 41 sind es 25 Minuten und 67,50 Euro.
Die Vorgaben für Videosprechstunden laut Bundesmantelvertrag-Ärzte (Anlage 31b BMV-Ärzte) müssen eingehalten werden.