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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Substitutionstherapie mit Depotpräparat: Therapiegespräch weiterhin berechnungsfähig

23.06.2022 - Bei der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat ist das therapeutische Gespräch weiterhin berechnungsfähig. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss gefasst.

Demnach wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953 (130 Punkte / 14,65 Euro) für die substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat in die Leistungslegende der GOP 01952 (Zuschlag Therapiegespräch / 154 Punkte / 17,35 Euro) aufgenommen.

Die Änderung im EBM gilt rückwirkend ab 1. April dieses Jahres. Sie ermöglicht das therapeutische Gespräch im Zusammenhang mit der Behandlung eines Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat. Zudem erfolgt mit der Änderung der Abrechnungsbestimmung der GOP 01952 eine formale Anpassung an die EBM-Systematik.

Hintergrund: Befristete Regelungen

Der Bewertungsausschuss hatte die GOP 01953 im April 2020 zur Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat in den EBM aufgenommen (die PraxisNachrichten berichteten).

Die Aufnahme erfolgte zunächst befristet bis 30. September 2020, wurde dann mehrfach verlängert und schließlich mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 entfristet (die PraxisNachrichten berichteten).

Zudem wurde die Leistungslegende der GOP 01952 für das therapeutische Gespräch um die GOP 01953 ergänzt. Als Teil der befristeten Corona-Sonderregelungen wurde dieser Beschluss ebenfalls mehrfach verlängert und lief zum 31. März 2022 aus.

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