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Ausbau des ambulanten Operierens: KBV und Krankenkassen beschließen Eckpunkte und Zeitplan

23.06.2022 - Bei der Ambulantisierung der Versorgung haben KBV und GKV-Spitzenverband jetzt einen ersten Meilenstein gesetzt. Sie beschlossen im Bewertungsausschuss Eckpunkte, mit denen die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet werden.

In einer ersten Stufe steht dafür ab dem 1. Januar 2023 ein zusätzliches Finanzvolumen von rund 60 Millionen Euro zur Förderung bestimmter Eingriffe zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein durchschnittliches Plus von 30 Prozent für die ausgewählten Leistungen. Durch die finanzielle Förderung soll erreicht werden, dass diese Eingriffe häufiger ambulant erbracht werden als bisher. Die konkreten Festlegungen werden zeitnah erfolgen.

In einer folgenden Stufe planen KBV und GKV-Spitzenverband, die Kalkulationsgrundlage für die Vergütung aller ambulanten Operationen im Sinne einer forcierten Ambulantisierung zu erweitern.

„Insbesondere besteht Bedarf, die gestiegenen Hygieneanforderungen in die Vergütung aufzunehmen“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Es ist im Übrigen ein gutes Zeichen, dass Krankenkassen und Ärzteschaft einig darin sind, die Möglichkeiten des ambulanten Operierens entscheidend auszuweiten“, zeigte er sich überzeugt.

Weiterentwicklung der ambulanten Operationen

Die beschlossenen Anpassungen gehen zurück auf die Weiterentwicklung des EBM, die KBV und GKV-Spitzenverband 2012 vereinbart hatten. Eine erste Stufe wurde 2013 umgesetzt, zum 1. April 2020 erfolgten weitere Anpassungen sowie 2021 und 2022 der Bereich Strahlentherapie. Die ambulanten Operationen folgen – wie jetzt beschlossen – stufenweise. Dies betrifft, bis auf definierte Ausnahmen, die EBM-Abschnitte 31.2 und 36.2 sowie die Gebührenordnungspositionen 01854, 01855, 01904 bis 01906 für Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche.

Grundsätzlich gilt auch bei der Weiterentwicklung der ambulanten Operationen, dass diese punktsummen- und ausgabenneutral erfolgen muss. Ausnahmen von dieser Ausgaben- und Punktsummenneutralität haben KBV und Krankenkassen in den Eckpunkten festgehalten (z. B. Hygienekosten und Änderungen der Kalkulationsannahmen).

Beratungen zur Erweiterung des AOP-Katalogs laufen

Parallel zu den Anpassungen der ambulanten Operationen im EBM laufen auch die Beratungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft zur Anpassung des Katalogs für ambulantes Operieren, kurz AOP-Katalog. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ soll eine möglichst umfassende Ambulantisierung erreicht werden.

Der Auftrag, den AOP-Katalog zu erweitern und eine für Krankenhäuser und Vertragsärzte einheitliche Vergütung festzulegen, geht zurück auf das MDK-Reformgesetz von 2020.

In einem ersten Schritt hatte im März das IGES Institut ein Gutachten vorgelegt: Darin wird für 2.476 medizinische Leistungen grundsätzlich Ambulantisierungspotenzial gesehen und damit die Möglichkeit, den AOP-Katalog auszubauen.

Nach Vorlage des Gutachtens geht es nun darum, den Katalog nach und nach zu erweitern und eine einheitliche Vergütung festzulegen.

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