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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Videosprechstunde jetzt auch im organisierten Notdienst abrechenbar

30.06.2022 - Die Videosprechstunde ist nunmehr auch im organisierten Notdienst möglich. Dazu wurden zum 1. Juli die Notfallpauschalen erweitert. Einen entsprechenden Beschluss hat der ergänzte Bewertungsausschuss gefasst.

Danach wird die Berechnungsfähigkeit der Notfallpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01210 (120 Punkte / 13,52 Euro) und 01212 (195 Punkte / 21,97 Euro) erweitert, sodass diese auch im Rahmen einer Videosprechstunde im organisierten Not(fall)dienst, das heißt im Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte, berechnungsfähig sind.

Ausgeschlossen von der neuen Regelung sind Ärzte, Institute und Krankenhäuser, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Sie dürfen im Notfall weiterhin keine Videosprechstunde durchführen, sodass die GOP 01210 und 01212 für sie weiterhin ausschließlich im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig sind.

Abschlag bei ausschließlichem Patientenkontakt

Allerdings wird bei einem ausschließlichen Arzt-Patienten-Kontakt in einer Videosprechstunde ein Abschlag von zehn Prozent auf die Bewertung der GOP 01210 und 01212 vorgenommen. Die Bewertung entspricht dann 108 Punkte für die GOP 01210 und 176 Punkte für die GOP 01212.

Dagegen werden die sonst geltenden Obergrenzen bei ausschließlichem Kontakt im Behandlungsfall per Video im organisierten Not(fall)dienst nicht angewendet.

Zuschlag für Authentifizierung und Technik

Wie bei der regulären Videosprechstunde ist auch im organisierten Not(fall)dienst zu den GOP 01210 und 01212 der Zuschlag für die Authentifizierung unbekannter Patienten (GOP 01444 / 10 Punkte/ 1,13 Euro) und der Technikzuschlag (GOP 01450 / 40 Punkte / 4,51 Euro) berechnungsfähig.

Erfolgt im Behandlungsfall per Videosprechstunde ein weiterer Arzt-Patienten-Kontakt, ist der Technikzuschlag auch im Zusammenhang mit den Notfallkonsultationspauschalen (GOP 01214, 01216 sowie 01218) berechnungsfähig.

Die Schweregradzuschläge zu den Notfallpauschalen nach den GOPen 01223, 01224 bzw. 01226 gelten jedoch weiterhin nur im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.

Nur zertifizierte Videodienstanbieter

Auch im organisierten Notfalldienst dürfen Videosprechstunden nur mit Videodienstanbietern durchgeführt werden, die gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte zertifiziert sind.

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