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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

STIKO empfiehlt an Omikron angepasste Impfstoffe für Auffrischimpfungen

20.09.2022 - Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Auffrischimpfungen ab zwölf Jahren vorzugsweise einen an die Omikron-Variante angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff einzusetzen. Der entsprechende Beschlussentwurf ist am heutigen Dienstag in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen. 

Nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) können sowohl die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe für Auffrischimpfungen verwendet werden. Beide Vakzine hätten im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten ausgelöst und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielt, teilte die STIKO mit. 

Das Gremium schätzt die neuen bivalenten Impfstoffe trotz der begrenzten klinischen Studiendaten als sicher und gut verträglich ein.

Indikationsgruppen für Auffrischimpfungen unverändert

An der bisherigen STIKO-Empfehlung, wer grundsätzlich eine weitere Auffrischimpfung bekommen sollte, ändert sich nichts. Einen zweiten Booster (4. Impfung) empfiehlt die STIKO allen Personen ab 60 Jahren. Darüber hinaus sollten sich Menschen ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung wie Asthma, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich nochmals impfen lassen.

Eine weitere Auffrischimpfung wird für diese Personengruppen derzeit nicht empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten und Menschen mit Immundefizienz kann es laut STIKO sinnvoll sein, nach dem vierten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion) eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen – in der Regel frühestens nach sechs Monaten.

Spikevax BA.1 auch erst ab 30 

Bei der Wahl des Impfstoffes für Auffrischimpfungen ist zu beachten, dass die STIKO Spikevax und Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1 von Moderna erst ab dem Alter von 30 Jahren empfiehlt. Die Vakzine Comirnaty, Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5 können bei Personen ab zwölf Jahren eingesetzt werden.

Booster unter 12 weiterhin mit monovalentem Impfstoff

Besteht im Alter von fünf bis elf Jahren eine besondere Indikation für eine Auffrischimpfung, sollen gemäß der STIKO-Mitteilung weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden. Die Omikron-adaptierten, bivalenten Impfstoffe sind nur für Personen ab zwölf Jahren zugelassen.

Einsatz bisheriger mRNA-Impfstoffe weiter möglich

Nach Angaben der STIKO können auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollen Personen, die vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.

Die STIKO weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die genannten adaptierten Impfstoffe bisher nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen sind.

Die an die Omikron-Varianten BA.1, BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoffe sind erst seit kurzem für Auffrischimpfungen zugelassen. Es sind sogenannte bivalente Impfstoffe, die neben dem ursprünglichen Coronavirus auch die BA.1-Variante beziehungsweise die BA.4/5-Variante von Omikron berücksichtigen. Durch die Kombination soll eine breitere Immunantwort erzielt werden. 

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