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Kleinkinderimpfstoff: Vakzin von BioNTech/Pfizer nun bestellbar – Impfungen mit Moderna noch nicht möglich

28.10.2022 - Der COVID-19-Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder von BioNTech/Pfizer kann ab sofort bestellt werden. Eine erste Auslieferung an die Arztpraxen erfolgt in der Woche ab 7. November, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilte.

Praxen können bis zu 240 Dosen je Arzt/Ärztin bestellen. Das Vakzin ist für Mädchen und Jungen im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren zugelassen. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für diese Altersgruppe liegt allerdings noch nicht vor.

Moderna: Bestehende Formulierung nicht für Kleinkinder

Eine Impfung von Kleinkindern (sechs Monate bis fünf Jahre) mit dem Vakzin von Moderna ist indes noch nicht möglich. Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hatte es seitens des Pharmaunternehmens ursprünglich geheißen, dass eine Entnahme der Impfstoffdosen aus der bereits bestehenden Formulierung des Erstgenerationsimpfstoffs möglich sei, es dabei lediglich einer Anpassung der Dosierung bedürfe.

Moderna habe nunmehr eingeräumt, dass sich die Zulassungserweiterung zur Anwendung bei Kindern von sechs Monaten bis fünf Jahren lediglich auf die Formulierung Spikevax® Original 0,1 mg/ml beziehe. An Deutschland und auch alle anderen Mitgliedstaaten der EU wurden laut BMG allerdings nur Dosen von Spikevax® Original 0,2 mg/ml ausgeliefert. Für diese sei eine entsprechende Zulassungserweiterung bislang nicht beantragt worden. Die in Deutschland verfügbare Formulierung stehe somit derzeit nicht für Impfungen für Kinder von sechs Monaten bis fünf Jahren zur Verfügung, erklärte das BMG.

Neue Fläschchen für Kleinkinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer

Das Pharmaunternehmen BioNTech/Pfizer stellt für Säuglinge und Kleinkinder eine neue Formulierung bereit. Sie enthält eine niedrigere Konzentration als der Impfstoff für Fünf- bis Elfjährige (drei statt zehn Mikrogramm pro Dosis), der seit Ende 2021 verfügbar ist.

Der Impfstoff steht nicht als Fertiglösung bereit. Er muss vor der Verabreichung mit NaCl verdünnt werden.

Aus einem Fläschchen (Vial) können bis zu zehn Dosen entnommen werden. Dafür wird der Einsatz von Spritzen und/oder Nadeln mit geringem Totraumvolumen empfohlen. Die Kombination aus Spritze und Nadel sollte ein Totraumvolumen von nicht mehr als 35 Mikrolitern haben.

Drei Impfstoffdosen für die Grundimmunisierung

Für die vollständige Grundimmunisierung der Kinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren sind nach Angaben des Herstellers drei Impfungen erforderlich. Die ersten zwei Dosen werden im Abstand von drei Wochen verabreicht, die dritte Dosis mindestens acht Wochen nach der zweiten Dosis.

Keine neuen Pseudonummern

Impfungen bei Kleinkindern müssen ebenfalls täglich elektronisch dokumentiert werden. Das Impf-DokuPortal wird dazu entsprechend angepasst.

Die Impfungen werden mit den gleichen Pseudonummern abgerechnet wie Impfungen mit dem nicht an Omikron angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer: erste Impfung 88331A, zweite Impfung 88331B und dritte Impfung 88331R.

Kleinkinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer

  • Zulassung: seit 20. Oktober 2022 in Europa
  • Alter: Kinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren
  • Haltbarkeit und Lagerung: Vorgaben wie bei nicht angepassten Impfstoffen von BioNTech/Pfizer
  • Inhalt der Durchstechflaschen: 10 Dosen je Vial
  • Vorbereitung: keine Fertiglösung, Verdünnung mit NaCI erforderlich
  • Impfschema: 3 Impfungen für vollständige Grundimmunisierung: 2 Dosen im Abstand von 3 Wochen, 3. Dosis mindestens 8 Wochen nach der 2. Dosis.
  • Abrechnung: Keine neuen Pseudonummern: 1. Impfung 88331A, 2. Impfung 88331B und 3. Impfung 88331R

Geänderte Bestell- und Lieferzeiten aufgrund der Feiertage

Aufgrund der Feiertage in einigen Bundesländern Anfang nächster Woche kommt es dort zu geänderten Bestell- und Lieferzeiten für COVID-19-Impfstoffe.

  • In Regionen, wo am Dienstag Feiertag ist, reichen Arztpraxen ihre Impfstoffbestellung für die Woche ab 7. November bereits bis Montag, 12 Uhr, in der Apotheke ein.
  • Für Arztpraxen in den östlichen Bundesländern (außer Berlin), wo am Montag der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist, ändert sich der Liefertermin. Statt Montag erhalten sie nun am Dienstag ihre Impfstoffe.

Durch die Feiertage kann es generell zu Lieferverzögerungen kommen. Apotheken sind deshalb gehalten, die Arztpraxen frühzeitig zu informieren, sollten Verzögerungen bekannt sein. Dies kann beispielsweise in Grenzregionen der Fall sein, wo eine Apotheke aufgrund des Feiertags Praxen im angrenzenden Nachbarbundesland erst später beliefern kann.

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